Forderung zur Einrichtung von Funktionsmailadressen für alle Elternvertretungen (Beschluss 730-04)

Beschluss 730-04 – Forderung zur Einrichtung von Funktionsmailadressen für alle Elternvertretungen

Die Elternkammer Hamburg hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer setzt sich für eine effektive und zeitgemäße schulische Elternmitwirkung ein, die den Anforderungen der heutigen digitalen Welt gerecht wird.

Forderung:

Wir fordern eine einheitliche Umsetzung der Unterstützung für Elternvertreter bei der Bereitstellung von Kommunikationslösungen.

Es müssen klare und verpflichtende Richtlinien an die Schulleitungen gegeben werden.

  1. Hierzu gehören eine Funktion-E-Mail-Adresse für den Elternrat, die freigeschaltet ist, auch an große Verteiler zu senden (200+ Empfänger).
  1. Wenn die Schule über Moodle, IServ oder Ähnliches verfügt, einen eigenen Video-Konferenz Raum.
  1. Wenn die Schule über Moodle, IServ oder Ähnliches verfügt, einen eigenen Dokumentenspeicher zur Ablage von Protokollen und anderen Dokumenten des Elternrats.
  1. Zugang zum schuleigenen W-LAN für die Elternvertreter jeder Schule.
  1.  Die Schulbehörde wird aufgefordert, Schulungen und Unterstützung anzubieten, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Elternvertretungen die digitalen Möglichkeiten effektiv nutzen können. Dies trägt zur Stärkung der schulischen Elternmitwirkung bei.

Begründung:

Gemäß dem Hamburger Schulgesetz obliegt es den Schulleitungen, sicherzustellen, dass die schulische Elternmitwirkung gewährleistet ist. Trotz dieser Vorgabe zeigt der aktuelle Umgang an Schulen, dass diese Sicherstellung teilweise nicht ernst genommen wird oder lückenhaft ist.

Gerade Elternräte sind häufig gezwungen, kostenlose E-Mail- und Dokumenten-Speicher-Dienste zu nutzen, die erhebliche Einschränkungen haben und häufig auch unter Datenschutzaspekten fragwürdig sind.

Schlechte Erreichbarkeit der Elternräte und der durch sie vertretenen Eltern erschwert auch die Kommunikation aus Richtung Elternkammer und Kreiselternrat.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals auf unseren Beschluss vom 18.11.2020 „695-06, -Schulische Kommunikationsplattformen auch für schulische Elternvertretungen hin, der diese Forderungen bereits formuliert hatte.

Die EKH sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Schulbehörde auf, Schulen anzuweisen, digitale Möglichkeiten für ihre schulischen Elternvertretungen einzurichten.

Antragssteller:

Elternkammer Hamburg

Vorstand

info@elternkammer-hamburg.de

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