Stellungnahme der Elternkammer zur Anpassung der Höchstkostensätze für Klassen- und Studienfahrten sowie Projektfahrten

 Die Elternkammer Hamburg hat den Entwurf zur Anpassung der Höchstkostensätze für Klassen- und Studienfahrten sowie Projektfahrten zur Kenntnis genommen und ist mit der alleinigen Abwälzung der Kostenerhöhungen auf die Sorgeberechtigten nicht einverstanden.

Es ist erfreulich, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) den Forderungen der Elternkammer Hamburg (EKH) nachgekommen ist und die Höchstsätze für Klassenreisen angepasst hat. Allerdings kritisieren wir, dass diese Anpassungen nun vollständig zu Lasten der Sorgeberechtigten gehen sollen. Klassenfahrten bieten den Schülerinnen und Schülern eine niedrigschwellige Möglichkeit, gemeinsame außerschulische Erfahrungen zu sammeln, von den Eltern unabhängig zu reisen, intensiven Kontakt mit Gleichaltrigen zu haben und Sozialkompetenzen zu entwickeln. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, soziale Ungleichheiten abzuschwächen.

Diese unverzichtbaren Vorteile von Klassenfahrten dürfen nicht durch familiäre Finanzierungsprobleme gefährdet werden. Wir befürchten, dass mit dem jetzigen System die zusätzlichen Kosten für finanziell schlechter gestellte Familien, die nicht unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen, zunehmend nicht mehr tragbar sein werden. Die EKH hatte von der BSB daher im Dezember 2022 alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefordert um genau dies zu verhindern. Dieser Vorschlag wurde von der Behörde leider nicht berücksichtigt. Im Grundgedanken ergeben sich die Pflichten der Finanzierung solcher Fahrten aus dem Hamburgischen Schulgesetz. Besagt doch der §1 Absatz 1, daß jeder junge Mensch das Recht auf Bildung und Erziehung hat. Und im zweiten Absatz wird u.a. darauf verwiesen, dass dies ungeachtet seiner Herkunft gilt. Absatz 4 ergänzt, daß das Recht auf schulische Bildung und Erziehung durch ein Schulwesen gewährleistet wird, welches nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist. Weiterhin wird in der Richtlinie für Schulfahrten (vom 20.04.2016) unter Punkt 1.3 klargestellt:

„Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Schulfahrten gemäß Ziffer 1.2.1 verpflichtet, soweit sie nicht nach § 28 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) aus wichtigem Grund von der Teilnahme befreit werden.“.

Daraus ergibt sich, dass Schulfahrten jeglicher Art zu den Pflichten, aber auch genauso zu den Rechten einer jeden schulpflichtigen Person, unabhängig von ihrem finanziellem Hintergrund, gehören. Somit müssen aber auch die hierdurch entstehenden Kosten für jede Familie tragbar sein.

Die Elternkammer sieht deshalb die Pflicht zur Kostenübernahme von Schulfahrten nicht alleinig auf den Schultern der Sorgeberechtigten. Es sollte vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, Reisen Schulpflichtiger kostengünstig oder sogar kostenfrei zu ermöglichen, nicht aber Erhöhungen einfach auf die Sorgeberechtigten abzuwälzen. Es ist uns wichtig, dass die BSB weiterführende Maßnahmen ergreift und alternative Finanzierungskonzepte erarbeitet, damit alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer finanziellen familiären Situation an Klassenfahrten teilnehmen können. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Schülerinnen und Schüler von den vielfältigen Vorteilen dieser Erfahrungen profitieren können.

 

Elternkammer Hamburg

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