Mitwirkung von Eltern mit Kindern im Altern von 18 und älter – Beschluss 657-01

Die Elternkammer beschließt in ihrer Sitzung am 17. Januar 2017:

Wir fordern die Schaffung rechtlicher Grundlagen, die eine Elternmitwirkung solange ermöglicht, wie die eigenen Kinder eine staatliche Hamburger Schule besuchen.

 

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