Positionspapier Inklusion – Beschluss 657-02

Die Elternkammer beschließt in ihrer Sitzung am 17. Januar 2017 folgendes „Positionspapier Inklusion“:

”Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert, dass Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein muss. Eines der wichtigsten Ziele der UNESCO ist, dass alle Menschen weltweit Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten und ihre Potenziale entfalten können. Dieser menschenrechtliche Anspruch ist universal und gilt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen, Behinderung oder besonderen Lernbedürfnissen.”

(Verabschiedet auf dem Gipfel “Inklusion – Die Zukunft der Bildung” der Deutschen UNESCO-Kommission März 2014.)

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde ein normativer Rahmen geschaffen, deren Umsetzung ein Meilenstein für die Bildungslandschaft in Deutschland sein kann. Seither hat sich in Hamburg viel getan auf dem Weg zur Inklusion. Dies sind aber bisher nur erste Schritte, die konsequent in Zielrichtung einer möglichst guten Bildung für ALLE Kinder weiter verfolgt werden müssen.

Die Elternkammer unterstützt die Resolution des Bundeselternrates zu Aspekten gelingender Inklusion im vollen Umfang. Dort heißt es u.a.:

”Durch die Verpflichtung zur Inklusion im Bildungssystem wird der gesamtgesellschaftliche Prozess der gleichberechtigten Teilhabe enorm befördert. Inklusion ist in allen Schulformen möglich und durch praktische Erfahrungen werden Schranken in den Köpfen abgebaut. Da jedes Kind individuell nach seinen Bedürfnissen bestmöglich zu fördern ist, sind alle Kinder Inklusionskinder. Die Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft wird nie abgeschlossen sein, alle profitieren davon. Im gemeinsamen Unterricht werden Kinder selbst Teil der gegenseitigen Unterstützung. Unser Bildungssystem ist grundsätzlich in der Lage, diese Herausforderung anzunehmen. Um diese zu meistern ist die Unterstützung und Haltung der Pädagogen und Eltern im notwendigen Wandlungsprozess von entscheidender Bedeutung. Aus der inklusiven Vielfalt an den Bildungseinrichtungen erwächst eine immer stärkere Partizipation aller Menschen an der Gesellschaft.”

Um diese Partizipation in Schule sicher zu stellen, fordert die Elternkammer daher:

  • Inklusion muss alle Schulen und Schulformen einschließen.
  • Das Elternwahlrecht muss bestehen bleiben.
  • Diagnostische Profile (Förderschwerpunkte) aller Kinder müssen in jeder Schulform hinreichend berücksichtigt werden.
  • Die Chance auf inklusiven Unterricht für jedes Kind muss unabhängig vom Engagement und den Möglichkeiten der Eltern möglich sein.
  • Eltern müssen durch unabhängige, barrierefreie und individuelle Beratungsangebote in die Lage versetzt werden, den passenden Lernort und damit die passende Schulform für ihr Kind zu wählen.
  • Die Abschaffung der Unterteilung in Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperlich motorische Entwicklung und Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Förderung.
  • Einführung von Bildungsplänen ab Schuljahr 2017/2018 in allen Hamburger Sonderschulen.
  • Möglichkeit der Erlangung von Bildungsabschlüssen (ESA und MSA) an allen Sonderschulen.
  • Eine Umsetzung der Inklusion ohne Ressourcenvorbehalt und deren regelmäßige Evaluation.
  • Bestehende Vorbehalte und Probleme bei der Beschulung der Kinder müssen ernstgenommen und durch Kommunikation, Handeln und Begegnungen zwischen Eltern, Lehrern und Schülern in all ihrer Vielfalt aufgelöst werden.
  • Ein ständiges Mitdenken für ALLE Schülerinnen und Schüler, egal wie begabt oder herausfordernd es ist. Jedes Kind muss entsprechend seines Potentials individuell beschult werden.

 

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