Stickstoffoxidbelastung in der Umgebungsluft von Schulen – Beschluss 670_01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 22. Mai 2018 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer fordert die BSB auf, sicherzustellen, dass die Qualität der Umgebungsluft der Hamburger Schulen den Vorgaben der EU entspricht, damit Schüler keiner gesundheitsschädlichen Schadstoffbelastung ausgesetzt sind.

Die Messungen des Hamburger Luftmessnetzes haben für 2017 ergeben, dass an allen vier Verkehrsmessstationen die Belastung mit Stickstoffoxid oberhalb der von der EU vorgegebenen Richtwerte für das Jahresmittel liegt. Die Richtwerte dienen dem Schutz der Gesundheit. In unmittelbarer Umgebung der Messstationen befinden sich öffentliche Schulen. Es ist demnach davon auszugehen, dass Schüler zumindest an diesen Schulstandorten gesundheitsgefährdender Schadstoffbelastung ausgesetzt sind (dies mag jedoch auch für weitere Standorte gelten, in deren unmittelbaren Nähe sich jedoch keine Messstationen befinden). Dass Schüler dieser gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastung ausgesetzt sind, widerspricht der aus Art 34 GG folgenden Fürsorgepflicht des Schulwesens gegenüber jedem Schüler, namentlich der Pflicht zur Abwendung von Gesundheitsschädigungen.

Für Rückfragen:
Christian Eim
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Gesundheit und Sport
c.eim@elternkammer-hamburg.de

 

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