Neuerlass der „Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen“ – Stellungnahme 672_01

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 11. Juni 2018 wie folgt beschlossen:

$ 6 Nummer 1 sollte Angaben zu unterrichtlichen Tätigkeiten enthalten, die sicherstellen, dass hinreichende Qualität dieses Unterrichts gewährleistet wird.

Die Elternkammer begrüßt den Ansatz eines Punktesystems zur gerechteren Vergabe der Plätze des Vorbereitungsdiensts, gibt jedoch folgendes zu bedenken: Die Vergabe von Punkten für Unterricht oder unterrichtsähnliche Tätigkeiten (§ 6 Nummer 1) kann dazu führen, dass Studierende bewusst Lehraufträge suchen, um ihre Chancen auf einen Platz im Vorbereitungsdienst zu erhöhen. Der Elternkammer ist es aber daran gelegen, dass der Unterricht von möglichst gut ausgebildeten Lehrkräften erfolgt. Es wäre demnach wünschenswert, Punkte auslösende Lehraufträge auf eine Zeit nach dem Masterabschluss zu fixieren oder aber eine Betreuung durch die den Lehrauftrag vergebende Schule festzuschreiben.

Für Rückfragen:

Antje Müller
Elternkammer Hamburg – Vorstand
a.mueller@elternkammer-hamburg.de

 

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