Antrag Ausbildungsrechtliche Vorschriften – Beschluss 687-05

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 14. Januar 2020 beschlossen:

 Die Elternkammer Hamburg erkennt die Konfliktsituation, dass auch die Hansestadt, wie viele andere Bundesländer von Lehrkräftemangel betroffen sein wird und begrüßt die Bemühungen der Schulbehörde, mit der vorgezogenen Schaffung eines Vorbereitungsdienstes für das Grundschullehramt, dem etwaigen Mangel entgegenzutreten. Allerdings fordert die Elternkammer für Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst Primar-/Sekundarbereich und Grundschule eine Eignungsabklärung sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Pädagogik, Didaktik und rechtliche Grundkenntnisse.

Die Einrichtung eines Grundschullehramts mit dem entsprechenden Vorbereitungsdienst bewertet die Kammer ebenso positiv, wie dessen vorgezogene Einrichtung, um Lehramtsstudierende aus anderen Ländern für Hamburgs Grundschulen anzuziehen.

Die Elternkammer begrüßt auch grundsätzlich die Einrichtung von Quereinstiegsmöglichkeiten in die Vorbereitungsdienste im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen zur Verwendung im Schuldienst in der Primar- und Sekundarstufe sowie Grundschule, sofern die vorhandenen Plätze nicht mit Lehramtsstudierenden besetzt werden können.

Allerdings sieht die Elternkammer kritisch, dass die Verordnung (nicht einmal) für Quereinsteiger, die von der KMK empfohlene Eignungsabklärung (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013-03-07-Empfehlung-Eignungsabklaerung.pdf) vorsieht. Die Elternkammer hatte im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Reform der Lehrerbildung (https://www.elternkammer-hamburg.de/2017/12/05/fortschreibung-der-reform-der-lehrerbildung-in-hamburg-beschluss-667_04/) bereits gefordert, dem Studium eine Orientierungseinheit vorzulagern, um die Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen abzuklären. Für Quereinsteiger gilt diese Forderung allemal. Die vom Landesinstitut schon jetzt praktizierten Orientierungsgespräche sind sicherlich hilfreich. Die Elternkammer wünscht sich allerdings eine Normierung der Eignungsabklärung.

Zudem sieht die Elternkammer sieht es als zwingend notwendig an, dass Lehrkräfte -insbesondere- an Grundschulen, über das nötige Know-how verfügen müssen, und zwar, bevor sie das Lehren beginnen. Die geplante Parallelausbildung wird seitens der Elternkammer als schnelle und nicht bedarfsgerechte Maßnahme eingestuft und lehnt diesen Schritt energisch ab. Die Elternkammer fordert für den Quereinstieg im Grundschulbereich, dass zumindest die Grundlagen der Didaktik, der Pädagogik sowie rechtliche Grundkenntnisse, vor Schuleintritt, beherrscht werden.

 Antragssteller:
Elternkammer Hamburg
info@elternkammer-hamburg.de

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