Stellungnahme der Elternkammer zum Thema Schulwechsel nach Klasse 6 des Gymnasiums

Die Elternkammer Hamburg hat die Ausführungen des Senators zu der Fragestellung der Benotung der Schülerinnen und Schüler (SuS) der 6. Klassen Gymnasium zur Kenntnis genommen und kann diese Handhabung nicht unterstützen bzw. nachvollziehen.

Der mögliche verpflichtende Schulwechsel nach Klasse 6 stellt für die SuS einen entscheidenden Schritt in ihrer schulischen Laufbahn dar. Zum Ende des ersten Halbjahres haben rd. 3.300 SuS den Hinweis erhalten, dass ihr Verbleiben auf dem Gymnasium fraglich und eine Versetzung in die Klasse 7 des Gymnasiums gefährdet ist. Unter normalen Umständen können die SuS das zweite Schulhalbjahr nutzen, um hier noch eine Veränderung dieser Beurteilung zu erreichen.

In diesem Schulhalbjahr hatten die SuS der 6. Klassen keine vier Wochen regulären Unterricht. Der jetzt stattfindende Fernunterricht findet in höchst unterschiedlicher Qualität und Intensität statt. Gerade für SuS mit Problemen beim Lernen und einer schlechten Vorzensierung ist die ständige und stetige Ansprache durch die Lehrkräfte umso wichtiger.

Die Kammer hat von vielen Eltern betroffener SuS der 6. Klassen erfahren, dass zum Teil nur einmal in drei Wochen ein persönlicher Kontakt zwischen SuS und den Lehrkräften bestand, ansonsten z.B. nur per allgemeiner Mail. Das ist für die Schülerschaft der 6. Klassen gerade in der jetzigen Situation nicht ausreichend. Hierneben die häusliche Situation mit Eltern im HomeOffice, Geschwisterkindern, nicht ausreichender Technik, Entzug von Freundeskreisen usw. sowie das Überfordert Sein mit dem alleinigen Lernen und Bearbeiten von Aufgaben. Dies alles ermöglicht es aus der Sicht der Kammer nicht, dass die Kinder mit einer Versetzungsgefährdung die reale Chance haben, eine Verbesserung der Noten zu erreichen und eine gerechte und faire Gesamtbeurteilung abzugeben ist.

Auch die jetzt ab 04. Mai angesetzte ersten Unterrichtsangebote in der Schule werden hier nicht zu einer unverzüglichen Verbesserung und Veränderung beitragen, da durch die notwendige Wiedereingewöhnung in die Klassengemeinschaft und dem unterschiedlichen Wissens- und Arbeitstandes der vorherigen neun Wochen (inklusive Frühjahrsferien) viel Zeit vergehen wird, um hier wieder eine halbwegs homogene Lerngruppe zu haben.

Noch nicht betrachtet sind hier auch die Kinder, die bislang keine Versetzungsgefährdung hatten, durch die besonderen Bedingungen jetzt aber aus den o.a. Situationen sich verschlechtert haben und u.U. in diese Versetzungsgefährdung kommen. Sollte die BSB in diesen Fällen nur auf die erste Halbjahresnote aufsetzen, würde sie die Nichtaussagefähigkeit des zweiten Halbjahres quasi bestätigen.

Die Kammer schlägt vor, dass aufgrund der besonders herausfordernden Situation folgende Umsetzungen erfolgen sollten:
# SuS bzw. deren Eltern, die bereits geäußert haben, auf die STS wechseln zu wollen, dürfen wechseln # Die Lehrkräfte (Klassenlehrer) führen persönliche Gespräche mit den Eltern der weiteren versetzungsgefährdeten Kinder, um mit diesen die grundlegende Einschätzung zum Verbleib auf dem Gymnasium zu besprechen. Im Zweifel verbleibt das Kind weiter auf dem Gymnasium zu seiner weiteren Beurteilung in Klasse 7

# Spätestens zum Ende Klasse 7 wird für diese weiterhin leistungsschwache SuS ein Schulwechsel vorgenommen, wenn diese SuS die Voraussetzungen dann nicht erfüllen. Der Dialog mit den Eltern sollte aber kontinuierlich das ganze Schuljahr über erfolgen um bei bestätigtem Wechselbedarf einen vorzeitigen Wechsel zu ermöglichen

Andere Bundesländer wie Hessen und Bayern haben schon jetzt mitgeteilt, dass kein Kind wegen der besonderen Situation sitzen bleiben wird. Diese Analogie sollte auch bei der Frage des Schulwechsels angewandt werden.

Der Vorstand der Elternkammer
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