Die Elternkammer hat wie folgt beschlossen:
Die Elternkammer fordert die BSB auf, die Schulen anzuweisen, die mündlichen Prüfungen für die oben genannten Prüfungen nicht vor den aktuell gültigen schriftlichen Prüfungstermi- nen durchführen zu lassen, es sei denn, es wird von dem Prüfling bzw. dessen Sorgeberech- tigten ausdrücklich erwünscht.
Sollte die BSB dem Anliegen der Elternkammer, die Prüfungen zum (e)ESA/MSA erst dann abzu- nehmen, sofern eine bildungsgerechte Prüfungsvorbereitung in den Schulen stattgefunden hat, nicht nachkommen, so fordert die Elternkammer die BSB hilfsweise auf, wenigstens Härten bezüglich der mündlichen Prüfungen entgegenzuwirken.
Mit ihrem B-Brief vom 9. April bestimmt die BSB folgendes: „Alle mündlichen Prüfungen werden durchgeführt, auch wenn der offizielle Schulbetrieb weiterhin ruhen sollte. Sie können bis einschließ- lich 24. April und ab 29. Mai stattfinden.“ Die Erlaubnis, mündliche Termine auch in diesem Jahr vor den ohnehin kurzfristig bemessenen schriftlichen Prüfungsterminen zu planen, verlegt die Prüfungs- vorbereitung für diese mündlichen Prüfungen komplett ins häusliche Umfeld. Die Schule tritt nicht mehr als Garant dafür ein, jedem Schüler und jeder Schülerin eine chancengerechte und ordnungs- gemäße Prüfungsvorbereitung zukommen zu lassen.
In anderen Ländern werden die Prüflinge vor dem Ablegen der Prüfungen aller Voraussicht nach in den Genuss von Präsenzunterricht gekommen sein, wie die nachfolgende Liste beispielhaft auf- zeigt:
Schleswig-Holstein: Die mündlichen Prüfungen ESA/MSA finden ab dem 8.6. statt. Die mündli- chen Herkunftssprachenprüfungen vom 16.-21.3. finden aufgrund der aktuellen Situation nicht statt. Bayern: ESA: Schriftliche Prüfungen am Ende Juni. Mündliche Prüfungen sind freiwillig.
MSA: Schriftliche Prüfungen ab Ende Juni: Eine mündliche Prüfung ab dem 27.4.
Bremen: ESA/MSA ab dem 8.6 schriftlich, Mündlich 4.5 – 30.6.
Niedersachsen: ESA/MSA: Die schriftlichen Abschlussprüfungen sollen vom 20. bis 28. Mai statt- finden. Die neuen Nachschreibtermine liegen in der Zeit vom 08. bis 12. Juni. Der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen wird auch hier verlängert, um den Schulen mehr Flexibilität in der Organisa- tion und Durchführung zu geben.
Anders als im KMK Beschluss zu den Prüfungen festgelegt, können Hamburger Schülerinnen und Schüler Nachteile aus der Ausnahmesituation erwachsen.
Für Rückfragen:
Antje Müller – Vorsitzende des Ausschusses für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Bildungspläne
a.mueller@elternkammer-hamburg.de