Das Plenum der Elternkammer hat in ihrer Sitzung am 17.August 2020 wie folgt beschlossen:
Aus gegebenem Anlass.
Die Schulbehörde /HIBB soll ihre Schulleitungen wie folgt anweisen:
Im Falle einer Covid-19 Infektion an einer Schule, muss die betroffene Schulleitung den Elternrat der betroffenen Schule hierüber und über die vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen, umgehend informieren. Ist keine Elternvertretung vorhanden muss die Elternkammer hierüber informiert werden. Dies betrifft auch die beruflichen Schulen.
Begründung: In der Ferienbeschulung Sommer 2020 kam es zu einer Covid-19 Infektion an einer Schule. Die betroffene Schulleitung hatet den Elternrat der Schule hierüber verspätet informiert.
Antragsteller:
Ulrich Matthies
Mitglied der Elternkammer