Beschluss 688-01 – BER_Delegation

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 21.April 2020 wie folgt beschlossen:

Die Mitglieder der Elternkammer, die in den Bundeselternrat delegiert werden sollen künftig
für die Dauer von drei Jahren delegiert werden.

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über
seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbil-
denden und berufsbildenden Schulen.

Wie jedes andere Bundesland delegiert auch Hamburg sechs Delegierte, einschließlich eines Län-
dervertreters in den Bundeselternrat. Diese nehmen in jedem Jahr an zwei Plenartagungen und je
zwei Fachtagungen teil. Die Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Ländervertreter beteiligen
sich darüber hinaus auch noch an einer Planungstagung im Jahr.

Um Kontinuität und konstruktive Arbeit zu ermöglichen, ist es hilfreich, die Delegierten eines Landes
über eine längere Periode zu entsenden. Auf diese Weise entstehen Erfahrung und Routine, die für
Qualität dieser wichtigen Arbeit von entscheidender Bedeutung sind.

In Hamburg ist es – anders als üblich, die Delegierten jährlich zu wählen, obwohl dies weder durch
entsprechende Beschlüsse noch durch die Geschäftsordnung vorgeschrieben ist. In vielen anderen
Bundesländern werden die Delegierten für wenigstens zwei oder drei Jahre delegiert.

Antragssteller:
Sabine Nieden
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für berufliche Schulen
s.nieden@elternkammer-hamburg.de