Schulform-/ Schullaufbahnempfehlungen ohne Nach-teile durch die Corona-Pandemie

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 27. Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg fordert die Schulbehörde auf, die besonderen Umstände der Corona-Pandemie im Schuljahr 2020/21 in den Beurteilungen der SuS der vierten Klassen im Rahmen der Schulform-/ Schullaufbahnempfehlungen für die weiterführenden Schulen entsprechend zu berücksichtigen.

Die entstandenen Lernrückstände der SuS in den Grundschulen aus der überwiegend mangelhaften Fernbeschulungszeit müssen seitens der BSB durch Lernstandsabfragen registriert und bei den betroffenen SuS berücksichtigt werden. Die Nichtberücksichtigung der Lernrückstände wird dazu führen, dass nicht an die aktuelle Situation angepasste Lernstandskontrollen zu schlechteren Ergebnissen führen, wie bei den betroffenen SuS ohne Fernbeschulung normalerweise zu erwarten wären. Verstärkt wird dies durch das fast vollständige Entfallen der regulären Fördermaßnahmen während der Fernbeschulung.

Bei allen Klassen, bei denen die Halbjahreszeugnisse ausgegeben werden, müssen Lernentwicklungsgespräche im November, spätestens zum Jahresende an allen Schulen -verbindlich- durchgeführt werden. Ziel soll es sein, schon im Vorfeld den zu erwartenden Leistungserfolg zu definieren und mit den SuS, sowie ihren Erziehungsberechtigten in einen Dialog zu treten. Es muss die Gelegenheit geschaffen werden, rechtzeitig mit den SuS über ihren angestrebten Abschluss zu kommunizieren, diese in ihren Anliegen zu bestärken und bei deren erkennbarem Willen alle erdenklichen Möglichkeiten der schulinternen Hilfestellungen auszuschöpfen, um Ihnen dieses angestrebte Ziel auch zu ermöglichen.

Des Weiteren sollten die Schulform-/ Schullaufbahnempfehlungen anhand der 2,5 jährigen Lernstandserhebung und den bis dahin festgestellten Tendenzen der SuS ausgesprochen werden und die zusätzliche Überforderung in der derzeitigen ohnehin angespannten Ausnahmesituation muss beendet werden. Auch wenn letztendlich der Elternwille die Wahl der weiterführenden Schule bestimmt, so hat die Empfehlung der Grundschule eine psychologische und grundsätzliche Bedeutung.

Freiwillige Klassenwiederholungen für das Schuljahr 2020/21 müssen für alle SuS jeder Klassen-stufe uneingeschränkt und ohne bürokratische Hürden -vor allem – in dieser besonderen Zeit, ermöglicht werden. Hierzu ist bereits im Vorfeld eine offene und informierende Kommunikation mit den Eltern durch die Schule vorzunehmen. Beschluss 694-06 – Schulform-/Schullaufbahnempfehlungen ohne Nachteile – Seite | 2

 

Antragssteller:
Patric Poklekowski, Thomas Koester, Angelika Bock, Meike Schöning, Ines Moegling
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Grundschulen und frühkindliche Bildung
poklekowski@elternkammer-hamburg.de
m.schoening@elternkammer-hamburg.de