Die Elternkammer Hamburg in Krisen- und Ausnahmesituationen handlungsfähig halten

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 27.Oktober 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg braucht für Beschlussfassungen ein Prozedere, welches in Krisen- und Ausnahmesituationen gewährleistet, dass die Kammer sich gegenüber Dritten qualifiziert äußern kann und dabei die für sie geltende Rechtsgrundlagen beachtet.

Deshalb schafft sich die Elternkammer, bis zur Vorlage einer geänderten Geschäftsordnung, folgende Ausnahmeregelung:

  1. Den Antrag auf Prüfung einer Krisen- und Ausnahmesituation kann vom Vorstand oder von mind. 2 Ausschüssen oder einem Zehntel der Mitglieder gestellt werden. Dieser Antrag muss mit der Mehrheit der Kammermitglieder angenommen werden, um die Ausnahme- Krisensituation festzustellen. Hiernach erfolgt folgende Behandlung von Anträgen, die sich sonst an die Kammer in Präsenzsitzungen richten würden:
  2. Die Entscheidung der Kammer aus Punkt 1 wird zum Zeitpunkt der regulären Plenumssitzungen diskutiert und danach von der Mehrheit der Mitglieder überprüft und dabei verlängert o-der beendet.
  3. Anträge können jederzeit formgerecht an den Vorstand gerichtet werden. Sollte ein Ausschuss der Antragsteller sein, so kann der Ausschuss festlegen, ob eine Debatte mit Änderungsvorschlägen durchgeführt wird, oder der Antrag ohne Debatte einer Abstimmung unterworfen wird. Sollte der Antragsteller ein Einzelmitglied sein ist eine Debatte nicht verzichtbar.
  4. Der Vorstand verteilt die Anträge mit freiwilliger oder verpflichtender Debatte an die Kammermitglieder per E-Mail (abstimmung@elternkammer-hamburg.de) unmittelbar nach jeder Plenumssitzung. Der Vorstand kann bei begründeten dringenden Anträgen terminlich abweichen. Die Mitglieder haben dann, ab Versand, 3 Werktage für eine inhaltliche Einlassung. Die/Der AntragstellerIn entscheidet dann inwieweit sie/er die Einlassungen noch berücksichtigt und stellt einen revidierten Antrag.
  5. Anträge ohne Debatte bzw. revidierte Anträge nach Meinungsdebatte werden vom Vorstand zur Abstimmung per Mail an die Mitglieder versandt.
  6. Die Mitglieder haben zwei Werktage ab Versand Zeit zur Abstimmung (abstimmung@eltern-kammer-hamburg.de).
  7. Die Abstimmung der Kammermitglieder ist für den Vorstand verbindlich, wenn sich mehr als die Hälfte der Kammermitglieder per Mail und fristgerecht beteiligt haben. Von den abgegebenen Stimmen ist für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit ausreichend.
  8. Der Vorstands-Beschluss wird mit dem Hinweis «Der Vorstand der Elternkammer Hamburg hat beschlossen» versehen und veröffentlicht.
  9. Die Kammermitglieder sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass ihre E-Mail-Postfächer funktionieren und verfügbar sind.

 

Antragssteller:
Georg Möller, Alexandra Fragopoulos, Thomas Köster
Elternkammer Hamburg
ideenscout@web.de
a.fragopoulos@elternkammer-hamburg.de
t.koester@elternkammer-hamburg.de