Abitur Veränderungen

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer begrüßt die von der Schulbehörde angekündigten „Anpassungen beim Abitur – faire Prüfungen in der Pandemie“, sieht jedoch die Hamburger Schüler*innen weiterhin im nationalen Vergleich im Nachteil. Die Kultusminister*innen haben einen Rahmen verabredet, der durch Sicherung der Standards die Vergleichbarkeit garantiert, aber Spielräume schafft, um auf die Einschränkungen und Folgen der Pandemie Rücksicht zu nehmen (Januar KMK 1). Einige Bundesländer haben bereits umfassende Anpassungen vorgenommen, dies zum Teil bereits Monate zuvor.

Vor diesem Hintergrund, vertritt die Elternkammer Hamburg die Meinung, dass entweder – wie in Niedersachsen bereits bekanntgegeben – auf das Bundeszentralabitur verzichtet wird oder es weitere Anpassungen bei den Prüfungen geben muss, damit eine Chancengerechtigkeit hergestellt werden kann und Hamburger Schüler*innen konkurrenzfähig bleiben.

In Anlehnung an die beschlossene Vereinbarung der KMK zur Gestaltung der gymnasialen Ober- stufe und der Abiturprüfung und den angekündigten Hamburger Anpassungen, fordert die Eltern- kammer die weitergehenden Maßnahmen wie folgt:

  1.  Die Verschiebung der schriftlichen Überprüfungen um mindestens 2 Wochen, statt einer Woche. Darüber hinaus müssen mindestens fünf Nachschreibetermine, analog zum Abitur 2020 angeboten werden. Schüler*innen können ohne Angabe von Gründen auf Nachschreibetermine ausweichen (KMK 6.1)
  2. Der Präsenzunterricht muss unter Einhaltung der RKI-Empfehlungen mindestens in den Prüfungsfächern vorrangig und umgehend für die Abschlussklassen stattfinden (KMK 5) oder die umgehende Umsetzung der Prüfungskolloquien hat zu erfolgen. Die Umsetzung der Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Wohlwollen und der Umsetzungsgeschwindigkeit der Schulen abhängig sein.
  3. Hinsichtlich des Vorschlages der Schulbehörde, dass „[…] Die Semesternote ergibt sich im Distanz- & Präsenzunterricht. […] selbstgewählten gleichwertigen Leistungsnachweis erbringen oder an einer von […] Klausur teilnehmen“, sollte die Möglichkeit gegeben werden, dass in Absprache mit den Lehrkräften und Schüler*innen, die Kursnoten des S4 als Durchschnittsnoten von S1 – S3 in allen Fächern, in denen keine Prüfung erfolgen kann, herangezogen werden können.
  4. Die Länder können Schüler*innen die Möglichkeit eröffnen, das Schuljahr zu wiederholen, ohne dass dies auf die Verweildauer insbesondere in der gymnasialen Oberstufe angerech- net wird. Dieses kann ohne Angabe von Gründen bis zum 15. März 2021 schriftlich bei der BSB angezeigt werden (KMK 7).
  5.  Es ist die Möglichkeit zu schaffen, dass eine schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung auf Wunsch der Schüler*innen ersetzt werden kann Der Rahmenlehrplan wird an den Schulen gemäß des Schulcurriculums umgesetzt, daher ist eine Themenstreichung seitens der Schulbehörde oder Zuweisung durch das Bundeszentralabitur unmöglich. Die mündliche Prüfung/seitens der Schule kann diesen Umstand berücksichtigen.
  6. Bei einer weiteren Verschlechterung des Pandemiegeschehens und der damit einhergehen- den negativen Folgen für die Beschulung, sollten Möglichkeiten für eine Durchschnittsbenotung seitens der BSB angeboten werden. Diese Option hat in Absprache mit den Lehrkräf- ten und Schüler*innen zu erfolgen (Durchschnittsnoten anhand der ersten beiden Semester (S1 und S2) und Prüfungen durch Zentralabiturs).
  7. Bei Fortführung der Durchführung des Abiturs 2020/2021 haben Prüfungen durch das Zent- ralabitur in den Kernfächern stattzufinden. Alle anderen Fächer werden durch die jeweiligen Schulen überprüft, schriftlich als auch mündlich.

 

Antragstellerin:
Hülya Melic
für den Ausschuss Gymnasien der EK Hamburg
h.melic@elternkammer-hamburg.de