Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:
Die Elternkammer fordert die BSB auf:
- Allen Schülerinnen und Schülern (SuS) soll unbürokratisch und ausnahmsweise für das Schuljahr 2021/2022 eine Wiederholung der Klassenstufe ermöglicht werden.
- Die Wiederholung soll abhängig gemacht werden von einem Gespräch zwischen El- tern, den betroffenen Schülerinnen und Schülern und der Klassenleitung/Tutoren.
- Ein formloser, schriftlicher Antrag kann bis vier Wochen vor den Ferien gestellt werden.
- Der positive Bescheid soll den Erziehungsberechtigen/SuS noch vor Beginn der Sommerferien zugestellt sein
- Diese Wiederholung soll nicht auf die Verweildauer angerechnet werden.
Die in §45 HmbSG, §12 (Abs 2,3) APO-GrundStGY und §4 APO-AH genannten Gründe mit der eine Wiederholung einer Klassenstufe nur möglich ist, sollen, nach Auffassung der Elternkammer Hamburg, für dieses Schuljahr ausgesetzt werden. Durch die pandemiebedingte Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen haben die Schülerinnen und Schüler (SuS) erheblichen Einbußen in Qualität und Quantität in Lernstoffvermittlung hinnehmen müssen. Die dadurch entstanden Lernrückstände können in diesem Schulhalbjahr nicht aufgeholt werden. Dieser Nachteil ist auch nicht mit Lernferien kurzfristig auszugleichen und sollte als Begründung für eine Klassenwiederholung ausreichend sein.
Sollten die pandemiebedingte Aussetzung der Präsenzpflicht über den 15.02.2021 fortgeführt werden müssen, so ist ein Verzicht auf die MSA-Prüfungen unabdingbar. Die SuS sollen, genau wie beim ESA, bei entsprechenden Zensuren, automatisch mit Abschluss der 10.Klasse an den Stadtteilschulen und Gymnasien den mittleren Schulabschluss erreicht haben.
Damit entspräche die BSB den Beschlüssen der KMK vom 21.01.2021 und stellt die SuS der Freien und Hansestadt Hamburg gleich mit den SuS aller Bundesländer.
Antragssteller
Ausschuss für Stadtteilschulen
a.fragopoulos@elternkammer-hamburg.de