Rahmenbedingungen für virtuelle Sitzungen und Abstimmungen von schulischen Gremien schaffen

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer fordert die BSB auf, umgehend das Schulgesetz dahingehend zu ergänzen bzw. abzuändern, dass virtuelle Sitzungen und digitale Wahlen und Abstimmungen von schu- lischen Gremien nach dem Schulgesetz künftig erlaubt und gesetzlich geregelt sind.

In der Pandemie hat es sich gezeigt, dass die im Schulgesetz vorgesehenen Präsenzsitzungen schulischer Gremien nicht möglich, nicht sinnvoll und auch den Beteiligten ggü. nicht vermittelbar- waren. Es hat sich gezeigt, dass für Sitzungen schulischer Gremien Alternativen zu Präsenzsitzungen geschaffen werden müssen. Virtuelle Sitzungen müssen rechtlich ermöglicht und nicht nur toleriert werden, so wie dies in der Anfangsphase der Pandemie geschehen ist.

In der jüngsten Zeit hat sich gezeigt, dass schulische Gremien aus Vorsichts- und Schutzgründen weiterhin Sitzungen virtuell durchführen wollten, aufgrund von z.B. hier anstehenden Wahlen waren aber nur Präsenzsitzungen zulässig nach dem geltenden Schulgesetz. Dieser Zustand ist unhaltbar. Im Vergleich hierzu haben die meisten Vereine und ähnliche Gremien, die organisatorisch durchaus den schulischen Gremien vergleichbar sind, rechtliche oder satzungsmäßige Regelungen für diese virtuellen Sitzungsformen festgelegt.

Zur Wahrung künftiger Rechtssicherheiten möge die BSB bitte das Schulgesetz so ändern, dass die Wahl der Veranstaltungsform dem jeweiligen Gremium selbst obliegt. Eine Ergänzung um eine virtuelle Form der Sitzung und virtuelle Abstimmungsregelungen sind zu schaffen. Die BSB sollte weitergehend die technischen Rahmenbedingungen für die schulischen Gremien schaffen, wenn dort virtuelle Veranstaltungen abgehalten werden sollen.

Antragssteller:

Vorstand
Ansprechpartner
t.koester@elternkammer-hamburg.de