Verpflichtende Weiterbildung zur Digitalisierung

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

 

Die BSB soll jede Lehrkraft anweisen verpflichtende Weiterbildungsstunden im Bereich Digitalität und Medienkompetenz zu absolvieren, um diese dann im Rahmen der neuen Bildungspläne an die Schüler*innen kompetent weitergeben zu können.

 

In der Pandemie und vor allem in den daraus resultierenden Schulschließungen hat sich gezeigt, dass die Kompetenz der Lehrkräfte im Bereich der Digitalität extrem unterschiedlich ist. Das Spektrum reicht dabei von Minimum (nur Weitergabe von digitalen Dokumenten) bis sehr engagiert und selbständig um Fort- und Weiterbildung gekümmert. Vor dem Hintergrund, dass in den neuen Bildungsplänen die Vereinbarung der Kultusminister-Konferenz umgesetzt wurde und digitale Medien und Werkzeuge als Unterrichtsmittel vorgeschrieben werden, ist eine entsprechende Weiterbildung der Lehrkräfte zwingend erforderlich. Somit sollte ein Teil der bereits vorgegebenen Weiterbildungsstunden verbindlich für die Weiterbildung im Bereich der Digitalität und dem Erwerb von Medienkompetenz vorgeschrieben werden, um die für eine sachkundige Vermittlung zeitgemäßer, altersgerechter und zukunftsweisender digitaler Kompetenzen notwendigen Fähigkeiten zu erwerben. Zumal die Lehrkräfte neben dem Einsatz der Werkzeuge und Medien den Schüler*innen auch Medienkompetenz vermitteln sollen.

 

Die Lehrkräfte als Multiplikatoren für ihre Kolleginnen und Kollegen reichen erfahrungsgemäß nicht immer aus, daher ist es notwendig, dass möglichst alle Lehrkräfte die Fort- und Weiterbildungen selbst wahrnehmen und somit die erforderlichen Kompetenzen und das Wissen direkt erwerben.

 

Das Weiterbildungsangebot muss zeitnah starten, um die Umsetzung der Inhalte der neuen Bildungspläne von Beginn an zu gewährleisten.

 

Wir fordern die BSB auf, dass seitens des LI entsprechende Weiterbildungsangebote auf den Weg gebracht werden.

 

Ausschuss für Gymnasien
Elternkammer Hamburg
info@elternkammer-hamburg.de

 

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