Nachholbedarf beim Schulschwimmen

Der Vorstand der Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

 

Die Elternkammer Hamburg fordert die Schulbehörde auf, Angebote zu schaffen und zu organisieren, in denen die Schüler*innen den in der Pandemie ausgefallen Schwimmunterricht verpflichtend nachholen müssen. Die Angebote werden nicht nur an den Grundschulen zwingend benötigt, sondern inzwischen auch in den ersten beiden Jahrgängen der weiterführenden Schulen.

 

Während der Pandemie ist das Schulschwimmen über viele Monate ausgefallen. Einzelne Schulklassen haben in der Grundschulzeit insgesamt nur wenige Schwimmunterrichtsstunden erhalten. In der Folge gibt es vermehrt Schüler*innen die gar nicht oder nur unzureichend schwimmen gelernt haben. Teilweise besuchen diese Kinder inzwischen weiterführende Schulen. Angesichts der jährlichen Unfälle leider auch mit Todesfällen in Badeseen und Schwimmbädern dürfen diese Kinder nicht vergessen werden. Es liegt besonders in der Verantwortung der Schulen, praktikable Angebote zu schaffen, damit alle betroffenen Kinder die Möglichkeit haben, den ausgefallene Schwimmunterricht verpflichtend nachzuholen.

Die Elternkammer begrüßt, dass die Schulbehörde bereits erste Versuche unternommen hat, entsprechende Angebote zu schaffen. Diese sind jedoch nicht geeignet ausreichend Abhilfe zu schaffen. Auch wenn teilweise Kurse über die Schule vermittelt werden, erfordern diese weiterhin eine elterliche Begleitung zum Schwimmunterricht. Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind diese Begleitung zu gewährleisten, werden dadurch erneut benachteiligt.

Spätestens mit Beginn des nächsten Schuljahres muss daher allen betroffenen Kindern, die noch nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen Schwimmunterricht im schulischen Bereich verpflichtend angeboten werden. Soweit dies in der jeweiligen Stundentafel nicht möglich ist, sollten schulisch finanzierte Kurse auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung angeboten und begleitet werden.

Von der Qualität des Hamburger Schwimmunterrichts sollen auch die vom pandemiebedingten Ausfall betroffenen Schüler*innen profitieren. Die Schulen müssen von der Schulbehörde entsprechend unterstützt werden, damit alle Schüler*innen in Hamburg sicher schwimmen lernen.

 

Antragssteller:
Ausschuss Gesundheit, Sport und Umwelt
info@elternkammer-hamburg.de

 

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