Der Vorstand der Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 24. November 2020 wie folgt beschlossen:
Die Elternkammer Hamburg fordert die BSB auf, die Schulen anzuweisen, dass schuleigene Medien, Vernetzungsprogramme und/oder Plattformen (wie iServ/moodle) generell immer auch für Schulgremien, insbesondere auch Elternvertretungen, zur Verfügung stehen müssen. Dies betrifft vor allem schulische E-Mailadressen für die gewählten Vertreter*innen, einen virtuellen Raum für die Arbeit und Dokumente des Elternrates sowie zur Durchführung von Videokonferenzen, soweit dies notwendig ist. Falls notwendig muss hierfür das Schul- budget entsprechend angepasst werden.
Begründung:
Auch bisher haben die Schulen die Arbeit der gewählten Elternvertretungen unterstützt durch Bereitstellung von Räumen für Sitzungen und Arbeitsmaterialien, wie die Nutzung des Druckers zum Er- stellen von Einladungen usw. Um die Arbeit der Eltern und Elterngremien weiterhin sicherzustellen, ist es heute nötig, dass auch die digitale Infrastruktur der Schule von den gewählten Eltern und Elterngremien für ihre ehrenamtliche Arbeit datenschutzkonform genutzt werden können, vor allem schulische e-Mailadressen für die gewählten Vertreter*innen, einen virtuellen Elternrats-Klassenraum für die Verwaltung von Einladungen, Protokollen und weiteren Dokumenten des Elternrates, sowie die Nutzung von datenschutzkonformen Videokonferenztools, wenn Präsenzsitzungen der Elterngremien nicht möglich sind. Es kann nicht sein, dass Eltern hierfür ihre privaten E-Mailadressen nutzen müssen und selbst datenschutzkonforme Lösungen suchen, organisieren und eventuell be- zahlen müssen, um die ehrenamtliche Arbeit und die Sitzungen durchzuführen.
Die digitalen Upgrades der Schullandschaft werden nur dann funktionieren, wenn alle Schulbeteiligten sich prinzipiell vernetzen können und es dann auch tun.
Antragssteller:
Ulrike Peter-Klaas
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Lernen mit digitalen Medien
u.peter_klaas@elternkammer-hamburg.de