Beschluss 689-02 – Wiederanlauf der Schulen

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 21. April 2020 wie folgt beschlossen:

Die Schulbehörde möge bei der Einstufung der vordringlich zu beschulenden Schülerinnen
und Schüler auch an jene Familien denken, die durch die Beschulung zu Hause besonders
schwerwiegend belastet sind.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat gegenüber der Elternkammer Hamburg erklärt, be-
reits jetzt mit der Planung für einen Wiederanlauf der Schulen zu beginnen.

Diese – vorausschauende – Planung nimmt an, dass der Schulbetrieb nicht von heute auf morgen
wieder voll aufgenommen werden kann. Vermutet wird, dass zunächst nur ein Teil der Schülerinnen
und Schüler beschult werden können und erst zu einem späteren Zeitpunkt alle. Zur Zeit wird nach
– der Elternkammer Hamburg vorliegender Auskunft – davon ausgegangen, dass zunächst kleine
Kinder, Prüflinge und Schülerinnen und Schüler bei denen Bildungsbenachteiligung vermutet wird,
vordringlich zu beschulen seien.

Für die Entscheidung, wer im ersten Durchgang zu berücksichtigen ist, bittet die Elternkammer zu-
sätzlich an solche Familien zu denken, die durch die Beschulung ihrer Kinder zu Hause in beson-
ders hohem Maße belastet sind. Solche Härten können unter anderem Tätigkeit im Home-Office, die
Anzahl der zu betreuenden Kinder und anderer Familienangehöriger, alleinerziehende Elternteile
oder auch Schicksalsschläge wegen der Corona-Krise sein.

Antragssteller:
Marc Keynejad
Elternkammer Hamburg – Antragstellendes Gremium
m.keynejad@elternkammer-hamburg.de