Beschluss 690-01 – Prüfungsvorbereitung (e)ESA/MSA

Die Elternkammer hat wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer sieht mit großer Sorge, dass die Prüfungsvorbereitung für den (e)ESA und den MSA bei der jetzigen Terminplanung überwiegend im häuslichen Umfeld erfolgen wird. Die Elternkammer fordert die BSB auf, für eine Terminsetzung zu sorgen, die eine schulische Prüfungsvorbereitung garantiert. Ansonsten droht sich die soziale Schieflage aufgrund der bekannten Abhängigkeit von Bildungserfolg und Elternhaus weiter zu verschärfen.

Die Elternkammer wertschätzt, dass viele Lehrkräfte ihr Möglichstes tun, um Prüflinge auf dem Wege der Fernbeschulung bestmöglich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. So versor- gen sie die Schülerinnen und Schüler mit Vorbereitungsmaterialien und geben auch Rückmeldun- gen zur Bearbeitung. Allerdings gibt es Hinweise aus der Befragung der Eltern zur Fernbeschulung, dass die Arbeitsaufträge zur Vorbereitung nicht alle Schülerinnen und Schüler erreichen. Auch ist dieser Vorgang von dem Vorhandensein technischer Ausstattung im Elternhaus abhängig. Während einige Schülerinnen und Schüler gut mit einem eigenen Computer, Drucker, Kamera und Scanner ausgestattet sind, verfügen andere Prüflinge nicht einmal über ein internetfähiges Smartphone. So können Arbeitsaufträge und Prüfungsvorbereitungen in sehr unterschiedlicher Qualität und Quantität bearbeitet und geleistet werden.

Allerdings ist auch die Bearbeitung selbst und damit der Lernvorgang vollständig aus dem Verant- wortungsbereich der Lehrkräfte in das häusliche Umfeld verlagert. Die Chance zur Aneignung von Bildung hängt somit in hohem Maße von den Gegebenheiten Zuhause ab.

Die KMK betont in ihrem Beschluss vom 25.3. „dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden“. Solche Nachteile sieht die Elternkammer durch die Fernbeschulung seit dem 16.3. für die Hamburger Prüflinge gegeben, sofern die Prüfungster- mine nicht dergestalt verlegt werden, dass sie allen Schülerinnen und Schülern eine Prüfungsvorbe- reitung in der Schule unter Begleitung ihrer Lehrkräfte ermöglicht.

Weiterhin hält die Elternkammer an ihrer Forderung alle Abschlussprüfungen betreffend fest, dass die zuständigen Gesundheitsämter das Prüfungssetting für unbedenklich erklärt haben müssen.

 

Für Rückfragen:
Antje Müller – Vorsitzende des Ausschusses für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
Elternkammer Hamburg – Ausschuss für Bildungspläne a.mueller@elternkammer-hamburg.de

PDF herunterladen