Beschluss 691-04 – Umgang mit Heterogenität nach Schulöffnung

Die Elternkammer Hamburg hat auf ihrer Sitzung vom 23.Juni 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer ersucht die BSB, für das Schuljahr 2020/21 vermehrt Mittel für die flächen- deckende Kompetenzstands-Diagnose und sich daraus abzuleitende Fördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen, um den negativen Effekten der Fernbeschulung entgegenzuwirken.

Es ist davon auszugehen, dass durch die Corona-Schule die Kompetenzunterschiede bei Schülerin- nen und Schülern eher zugenommen haben. Das lässt sich zum Beispiel schon aus der Tatsache ableiten, dass Kinder, die in Familien aufwachsen, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, durch die coronabedingte Präsenzschulpause, zu Beginn des Schuljahres im August sehr wahrscheinlich fünf Monate lang nur wenig Deutsch gesprochen haben werden. Auch viele andere Schülerinnen und Schüler werden durch für den Fernunterricht ungünstige häusliche oder persönliche Bedingun- gen, nur geringe Lernzuwächse erzielt haben, während andere Schülerinnen und Schüler den übli- chen Kompetenzzuwachs auch im Fernlernen erreicht haben werden.

Befragungen haben ergeben, dass Pädagoginnen und Pädagogen zum Teil nur sehr unregelmäßig Feedback zu den während des Fernlernen erbrachten Leistungen gegeben haben. Auch Pädago- ginnen und Pädagogen berichten, dass Ihnen die Durchsicht und Korrektur der erteilten Arbeitsauf- träge aus Zeitgründen nur teilweise gelungen ist. Lehrkräfte wie Eltern bringen ihre Sorge darüber zum Ausdruck, ob die jungen Menschen während des Fernunterrichts genug gelernt haben. Es ist also davon auszugehen, dass bei Pädagoginnen und Pädagogen keine ausreichende Kenntnis über die Lernstände ihrer Schülerinnen und Schüler vorhanden ist.

Diese ist aber unerlässlich, um Fördermaßnahmen zu ergreifen. Deshalb schlagen wir vor, dass das IFBQ analog der KERMIT Testungen, die Lernstände der Schülerinnen und Schüler Hamburgweit und in den ersten zwei Schulwochen erheben möge. Sollten diese Erhebunghn Kompetenzdefizite erkennen lassen, müssten dann entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Bei ext- remem Förderbedarfen sollte zudem erwogen werden, Inhalte des Bildungsplanes straffen zu kön- nen, um eine zeitliche Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

Zudem schlagen wird vor, eine solche KERMIT-Testung zum Halbjahr zur Überprüfung der Förder- maßnahmen zu wiederholen und das Förderprogramm bei Bedarf zu verlängern. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass es sich um Diagnose der Lernstände und nicht um Leistungsbewertun- gen handelt.

Antragsteller:
Antje Müller – Ausschuss für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
a.mueller@elternkammer-hamburg.de