Fünf Wochen Unterricht unter Corona-Bedingungen: Präsenzschulbetrieb aufrechterhalten – Hygienekonzepte der Situation anpassen – Transparenz über Entscheidungen vor Ort

Die Schulen sind seit gut fünf Wochen wieder am Start, der Regelbetrieb hat weitestgehend wieder eingesetzt. Die Schulbehörde zieht in ihrer aktuellen Pressemitteilung eine positive Zwischenbilanz. Bisher aufgetretenes Infektionsgeschehen fand lt. Schulbehörde ihren Ursprung außerhalb der Schule statt. Dies änderte sich vor Kurzem, erstmalig infizierten sich vermutlich Lehrkräfte und Schüler*innen innerhalb einer Schule.

Häufungen an einer einzelnen Schule sollten nicht zur Panikmache genutzt werden. Für uns als Elternkammer ist es wichtig, die Betroffenen vor Ort zu hören, mit ihnen und nicht über sie zu sprechen. Die vom Elternrat der Schule veröffentlichte Pressemitteilung zu den aktuellen Vorfällen haben wir weitergeleitet.

Die Elternkammer Hamburg fordert die BSB auf, die bisher gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen, um die bestehenden Vorgaben auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und unverzüglich anzupassen.

Ebenso fordert die Elternkammer dafür Sorge zu tragen, dass den Schulen alle erdenklichen und benötigten Mittel zur Umsetzung der Hygienevorschriften zur Verfügung stehen.

Bereits im Juni 2020 (Beschluss 690-05) forderte die Elternkammer die Einsetzung eines Hygienebeauftragten zur Unterstützung der Schulen.

Es heißt jetzt, die Ursachen der Infektionen zu ergründen, bestehende Hygienekonzepte zu überarbeiten bzw. anzupassen und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte offen zu informieren.

Vorrangig gegenüber der Schulgemeinschaft muss transparent dargestellt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden. Diese sollen der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Größe der Schule und Lage der Räumlichkeiten, angepasst sein. Alle an Schule Beteiligten sollten für die zurzeit geltenden Hygienemaßnahmen noch einmal sensibilisiert werden.

Nach dem langen Lockdown ist es jetzt wichtig, dass sich die Schüler*innen im Präsenzunterricht vorrangig auf den Unterricht und das Lernen konzentrieren können.

Es ist sicherzustellen, dass die Schüler*innen im Fall einer Teilschließung oder eines Lockdowns auch außerhalb der Schule nicht abgehängt werden. Hier müssen bereits im Vorfeld Möglichkeiten eines Hybrid-Unterrichts eingeleitet werden, hierbei sollten auch neue Konzepte nicht gescheut werden und die Konzepte aus anderen Ländern Europas beachtet werden. Dies muss auch für einzelne Schüler*innen gelten, die aufgrund der Pandemie zu Hause bleiben müssen.

Die Schulbehörde verweist in ihrer Pressemitteilung vom 9. September auf die erfreulicherweise sehr niedrigen Infektionszahlen der Schüler*innen und Schul-Beschäftigten und darauf, dass mit Ausnahme einer Schule alle Ansteckungen außerhalb der Schulen stattfanden. Schulsenator Ties Rabe: „… Mit der Schulöffnung unter besonderen Hygieneregeln geht es uns ebenfalls um eine kluge Balance zwischen einerseits dem Infektionsschutz und andererseits dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine unbeschwerte Kindheit und Jugend, auf Förderung und Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten, ihrem Recht auf soziale Kontakte, soziales Lernen und vor allem ihrem Recht auf gute Bildung. . Verändert sich das Infektionsgeschehen, werden wir die jetzt geltenden Hygienemaßnahmen anpassen. … In Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz geben wir keine starren Infektionszahlen für die einzelnen Stufen vor, sondern bewerten insbesondere das Infektionsgeschehen an den Schulen. …“

Es ist nachvollziehbar, dass die einzelnen Standorte individuell zu betrachten sind und daher keine starren Infektionszahlen benannt werden sollten. Aus unserer Sicht ist es aber unabdingbar, dass die Vorgaben nicht nur klar kommuniziert,
sondern deren Einhaltung auch sichergestellt werden. Auch die Kommunikation innerhalb der beteiligten Behörden und die Kommunikation mit den Eltern der Schule muss jetzt und ständig kritisch hinterfragt werden, schnelle, sichere Informationen und eine Transparenz bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte sind jetzt unbedingt notwendig. Dem kommunikativen Austausch zwischen Gesundheitsamt und den betroffenen Familien sollte mehr Raum gegeben werden, die Familien brauchen in Fallsituationen eine engmaschige Betreuung.

Die Elternkammer Hamburg spricht sich gegen verordnete pauschale Tests aus. Diese spiegeln nur eine Momentaufnahme wieder. Aber, wie auch dem Schulpersonal die Möglichkeit eingeräumt wird, sich (auch mehrmals) kostenlos testen zu lassen, wäre dies eine Option für die Schüler*innen. Hier könnten z. B. auch externe Angebote herangezogen werden.

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