Lernrückrückstände an beruflichen Schulen evaluieren

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg hat am 24.November 2020 wie folgt beschlossen:

Die Elternkammer Hamburg fordert das HIBB auf, Lernstandserhebungen an den be- ruflichen Schulen durchzuführen, um Lernrückstände zu evaluieren. Aus den Er- kenntnissen muss ein Konzept erstellt werden, welche Maßnahmen in den jeweiligen Klassenstufen vorgesehen sind. Gerade in den Prüfungsjahrgängen muss entschie- den werden, ob Maßnahmen notwendig sind, z.B. ob Prüfungen entschlackt werden. Lernferien sollten angeboten werden, um den versäumten Lernstoff aufzuholen oder nicht stattgefundene Praktika nachzuholen.

Durch den Schullockdown sind größtenteils erhebliche Lernrückstände bei den Schü- ler*innen entstanden. Auch an den beruflichen Schulen ist es notwendig Lernstanderhe- bungen durchzuführen, um den versäumten Lernstoff festzustellen. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie man mit dem Versäumten umgeht. Es ist wichtig, frühzeitig logistische Schritte mit den entsprechenden pädagogischen Konzepten einzuleiten, um auch ange- sichts der “zweiten Welle” in der Corona-Pandemie den Unterricht sicherzustellen.

Auch Lernferien, wie an den allgemeinbildenden Schulen, wären förderlich. In den Lernferi- en könnten nicht stattgefundene Praktika nachgeholt werden.

Lernentwicklungsgepräche sollten frühzeitig stattfinden, damit der angestrebte Abschluss nicht gefährdet wird.

Schüler*innen sollten bei ihrem beruflichen Werdegang, gerade bei der Ausbildungsplatz- suche, alle erdenklichen Mittel als Hilfestellung zur Verfügung stehen.

Schüler*innen die im Abschlussjahrgang sind sollte auf Wunsch die Möglichkeit einer zu- sätzlichen Leistungserbringung eingeräumt werden.

Bei der Notengebung muss berücksichtigt werden, dass Schüler*innen aufgrund des Lock- downs nicht benachteiligt werden.

Antragssteller:
Diana Keller
Ausschuss BS
Elternkammer Hamburg
d.keller@elternkammer-hamburg.de