Pandemiefeste Schule jetzt

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg hat wie folgt beschlossen:

Die BSB möge Schulgemeinschaften eng und umgehend sowohl finanziell als auch fachlich dabei unterstützen, adaptive Hybridkonzepte zu installieren, die von den Schulkonferenzen abgestimmt sind. Die Rahmenvorgaben der BSB müssen dabei dringend Raum für die not- wendige Adaption an die individuellen Lagen vor Ort zulassen. Die Zielerreichung muss eng- maschig kontrolliert werden. Das System der Selbstverantwortete Schule sieht einen be- stimmten Output bei einem festgelegten Input an Mitteln und Personal vor. Diese Parameter müssen aufgrund der außergewöhnlichen Lage angepasst werden.

Überall, wo Menschen zusammenkommen, besteht Ansteckungsgefahr. Auch in Schulen und auf den Wegen dorthin. Die Ansichten, wie lange das Virus noch alltagsbestimmend ist, gehen weit aus- einander. Deshalb müssen Schulen darauf vorbereitet sein, für längere Zeit infektionsrisikoarme Lernsettings vorzuhalten.

Die individuell unterschiedlichen Lernfortschritte und die Belastung der Familien beim Fernlernen in der Zeit zwischen März und Sommerferien haben dazu verleitet, die vollständige Präsenzschule als alternativlos zu bewerten.

Dabei wurde völlig außer Acht gelassen, dass es nicht die Abkehr vom vollständigen Präsenzunter- richt für alle an sich, sondern vielmehr die Art und Weise des Fernlernens und des hybriden Lernens für die erlebten Defizite ursächlich war.

Als Defizite wurden beschrieben:

  1. Überforderung der Familien durch die Betreuungssituation zu Hause
  2. Mangelnde Technische Ausstattung und Kompetenzen
  3. Defizite in der häuslichen Lernumgebung
  4. Überforderung der Schülerinnen und Schülern aufgrund mangelnder persönlich-didaktischer Betreuung
  5. Vereinsamung

 

Als vorteilhaft wurde jedoch auch erlebt:

  1. Die Digitalisierung der Schulen mit ihren vielfältigen Chancen hat einen wichtigen Schub bekommen.
  2. Schülerinnen und Schüler haben vermehrt Verantwortung für den eigenen Lernprozess unternommen.
  3. Schülerinnen und Schüler konnten vermehrt selbstbestimmt lernen –
    1. in eigenem Tempo,
    2. bei freier Zeiteinteilung und
    3. mit den Mitteln ihrer Wahl.

Mithin zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild, das durch die unterschiedlichen Voraussetzungen der Lernenden und Lehrenden bestimmt ist. Und auf diese gilt es einzugehen. Die Anteile von Präsenzunterricht, Distanzlernen und Lernorten müssen nach Inzidenzwerten abgestuft flexibel gestaltet werden dürfen:

  • Die Schülerschaft, das Kollegium, die technische Ausstattung und die Arbeitsweisen sind an den Hamburger Schulen sind sehr unterschiedlich. Als Experten für die Situation vor Ort muss ihnen im Sinne der selbstverantworteten Schule das Vertrauen entgegengebracht werden, unter der Aufsicht der BSB eine zentrale Rolle bei der Gestaltung (Art und Ausmaß) hybrider Lernformen in Kooperation mit den schulischen Beteiligungsgremien einzunehmen.
  • Jeder Schüler, jede Schülerin lernt unterschiedlich und bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. So ist es zu befürworten, dass Lehrkräfte in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten festlegen, wie groß ein verpflichtender Präsenzanteil und selbständige Lerneinheiten zu Hause oder in der Schule sein können.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund häuslicher, technischer oder motivationaler Gegebenheiten Schwierigkeiten beim selbstständigen Lernen im häuslichen Umfeld haben, muss die Möglichkeit geschaffen werden, dies unter Betreuung in der Schule an technisch gut ausgerüsteten Schülerarbeitsplätzen zu tun.
  • Da mit zunehmendem Alter das selbstständige Lernen leichter fällt, sollen in der Regel vorrangig ältere Schülerinnen und Schülern außerhalb von Präsenzunterricht lernen, während jüngere Kinder weiterhin weitestgehend mit Präsenzunterricht versorgt werden.
  • Bestimmte Fächer und Lernphasen bieten sich zum selbstständigen Lernen mehr an als andere. Darauf müssen Schulgemeinschaften Rücksicht nehmen dürfen und von der wöchentlichen Stundentafel abweichen.
  • Videoformate müssen bei zu Hause lernenden Schülerinnen und Schülern verbindlich eingesetzt werden, um Betreuung, Begleitung des Lernprozesses und Struktur zu ermöglichen.

    Schulen haben enorme Anstrengungen unternommen, die Schülerinnen und Schüler trotz der widrigen Bedingungen mit hochwertiger Bildung zu versorgen. Damit das auch weiterhin gelingen kann, muss das Verhältnis von Mittel- und Personalzuweisung gegenüber der geforderten Zielerreichung aufgrund der außergewöhnlichen Lage angepasst werden, entstammt es doch aus Schulzeiten unter Normallast.

     

Antragstellerin:
Antje Müller
Ausschuss für Bildungspläne und zentrale Aufgaben
a.mueller@elternkammer-hamburg.de