Aktuelles

Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Teilleistungsstörungen

Der Vorstand der Elternkammer hat beschlossen, die BSB aufzufordern, die anstehenden Aktualisierungen einschlägiger Richtlinien und Handreichungen zu nutzen, die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen im Bereich Lernen, Sprache und Entwicklung (LSE) nachhaltig zu verbessern.

Gesundes Klassenklima - Ansteckungen reduzieren

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg (EKH) fordert die Schulbehörde auf, umgehend wieder für saubere Luft und Gesundheitsschutz in Hamburgs Schulen zu sorgen und damit kontinuierlichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Elternkammer Hamburg findet Kleiderordnung an Schulen “überholt”

Die Elternkammer Hamburg ist entsetzt über die jüngste Aussage von Christiane Gotte, Noch-Vorsitzende des Bundeselternrats, zur Kleiderordnung an Schulen.

Streichen hilft nicht! Die Zukunft des Englischunterrichts an Grundschulen.

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg ist anderer Meinung als der deutsche Lehrerverband, wenn es darum geht, das Fach Englisch an Grundschulen zu streichen, um die Kompetenzen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu verbessern. Es wäre sicherlich keine Lösung, ein wichtiges Fach wie Englisch zu streichen, um ein Problem in anderen Bereichen zu lösen. Eine solche Maßnahme würde das Niveau an anderer Stelle senken.

Elternfortbildung „Kommunikation” vom Li

Reden kann jeder, aber Kommunikation und ein Verständnis für die Partizipationsmöglichkeiten in der schulischen Elternmitwirkung wollen gelernt sein! Wenn Sie

als Elternvertretung Ihre kommunikativen Fähigkeiten verbessern und Ihre Elternratssitzungen gewinnbringender gestalten möchten, ist unsere Fortbildung

genau das Richtige für Sie

Pressemitteilung Aufholen nach Corona

Die Elternkammer Hamburg begrüßt die Weiterfinanzierung der Fördermaßnahmen trotz fehlender Bundesmittel.
Die Anerkennung der hohen psychischen Belastung der Schüler und Schülerinnen ist ein wichtiger Schritt.
Die schon in der Vergangenheit genannten Bedenken bezüglich einzelner Maßnahmen, wie den Lernferien oder der Lernförderung am Nachmittag bleiben.

Danke für den offenen Austausch, Herr Senator!

Konstruktiven und respektvollen Austausch gab es am Dienstag mit Senator Rabe bei unserer Plenarsitzung.

Die Eltern freut's: Der richtige Weg zur günstigeren Mobilität

Am Dienstag, 28. März 2023, hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die Auswirkungen auf die Fahrpreise im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets mitgeteilt. 

Frischer Wind in Hamburger Elternkammer

Frischer Wind in Hamburger Elternkammer Die Mitglieder der Elternkammer Hamburg haben am Valentinstag ihren neuen Vorstand gewählt. Inmitten der schulpolitischen Debatte um die neuen Bildungspläne sowie den deutlich spürbaren Nachwirkungen der Corona-Pandemie steht nun ein fast komplett neues sechsköpfiges Team an der Spitze der insgesamt 37 Kammerdelegierten, um für die Interessen aller Hamburger Eltern und Sorgeberechtigten in der Bildungspolitik einzutreten.

MEDIENERZIEHUNG IN DER FAMILIE

Tipps für Eltern, Sorgeberechtigte und pädagogische Fachkräfte

Onlineveranstaltung via ZOOM 

Dienstag, 7. Februar 2023

 

LI-ELTERNFORTBILDUNG 2023

Das LI läd Eltern-, Schüler:innenvertretungen und Interessierte herzlich ein zur ersten Veranstaltung rund um das Thema

„Schulkonferenz“

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Fundierte Infos zur Berufswahl - für Eltern

bietet Eltern aktuelle Informationen zur Berufswahl und unterstützt dabei, mit den 

Kindern zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen. In Kooperation mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Studierenden werk, Wirtschaft sowie Freiwilligendiensten im In- und Ausland informieren wir über Studien-und Ausbildungswege, Finanzierungs- möglichkeiten, Bewerbungsverfahren und Überbrückungsangebote im In-undAusland.

Die Onlineveranstaltung Update Eltern der Agentur für Arbeit Hamburg 

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern mit Kindern, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben. Auch die Kinder sind zur Update Elterneingeladen. (PDF)

 

Wo bleiben die Prüfungserleichterungen für Hamburger Schülerinnen und Schüler?

Unsicherheit an Hamburger Schulen: Zu Beginn der Weihnachtsferien herrscht noch immer keine Klarheit darüber, wie mit den derzeitigen Abschluss- und Prüfungsjahrgängen umgegangen werden soll.

Bildungspläne – mit der Brechstange?

Am heutigen Tag wird Senator Rabe die finalen Bildungspläne vorstellen, die seine Behörde, trotz Kritik von Kammern, Verbänden, Gewerkschaften und Bildungsinstitutionen über die Köpfe aller hinweg im Alleingang überarbeitet hat.

Pressemitteilung PDF

Gesundheit geht vor – mobile Luftfilter an!

Die mobilen Luftfilter an Hamburger Schulen sind sofort wieder regelhaft in Betrieb zu nehmen. 

 

 

Liebe Eltern!

 Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zur: 

Ferienordnung

Orientierungsrahmen Schulqualität

Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Tagen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

Beschluss 717-01 – Notsituation – Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Beschluss 717-02 – Klassenfahrten: Qualität bewahren – Eltern entlasten! 

Beschluss 717-03 – Bezahlbare Schulverpflegung

„Bündnis für zukunftsfähige Schulen in Hamburg“, fordern andere, der Zeit und der Zukunft angemessene Bildungspläne

Wir, das „Bündnis für zukunftsfähige Schulen
in Hamburg“, fordern andere, der Zeit und der
Zukunft angemessene Bildungspläne für alle
Hamburger Schüler:innen!

Podcast zur Kritik an den Bildungsplänen

Das Bündnis für zukunftsfähige Schulen in Hamburg wurde eingeladen, sich in einem Podcast über die Kritik an den Bildungsplänen zu äußern. Für die Elternkammer Hamburg, als Teil des Bündnisses, sprach die Vorsitzende Alexandra Fragopoulos. Für die Lehrerkammer, ebenfalls Teil des Bündnisses, sprach der Vorsitzende Kai Kobelt.
Beide Akteure sind sich einig: Ein tolles Format, mit dem wir hoffentlich die aktuelle Lage zu den Bildungsplänen darstellen konnten. Spaß gemacht hat es natürlich auch!

Hier ist der Podcast zum Nachhören:

Apple Podcast

Spotify Podcast

LI Veranstaltung Info- und Austauschtag für Elternvertretungen in Hamburg

Liebe Elternvertretungen & Interessierte – herzlich willkommen an Bord! Schön, dass Sie sich dafür entschieden haben, im Kosmos „Schule in Hamburg“ eine aktive Rolle zu übernehmen. Damit wir uns persönlich kennen lernen und Sie in Ihrer Rolle gut unterstützen können, möchten wir Sie herzlich einladen zum Info- und Austauschtag für Elternvertretungen am LI Hamburg.

 

Elternkammer Hamburg übergibt gespendete Schulranzen an Schutzsuchende aus der Ukraine

Die Elternkammer Hamburg hat Schulmaterial für 20 Kinder und Jugendliche übergeben und damit den Familien eine große Last abgenommen.

BSB ignoriert Kritik an den Entwürfen der Bildungspläne

Die überwältigende Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen der schulpolitischen Akteure in Hamburg sieht das Bemühen um einen Entwurf zukunftsweisender Bildungspläne als gescheitert an. Die Elternkammer sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt:

Elternkammer unterstützt KER SO

Der KER SO hat sich wegen der Ferienbetreuung mit einen offenen Brief an die Schulbehörde gewandt. Die Elternkammer Hamburg unterstützt den KER SO dabei.

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Tagen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

 

Beschluss 714-01 – Chancen der Digitalisierung an Stadtteilschulen nutzen

Beschluss 714-02 – Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle

Stellungnahme zum Entwurf der Bildungspläne

Detaillierte Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zeigt Vielzahl von
Mängeln in den vorgelegten Bildungsplänen – Elternkammer fordert
unverändert „Stop und gemeinsame Neuentwicklung“ der Bildungspläne
mit allen an Schule Beteiligten.

Bericht von der edunautika

Die Herausforderungen der Pandemie haben den digitalen Entwicklungsprozess befeuert und vorangetrieben. Die meisten Schulen haben aus dieser Zeitgelernt und nutzen weiterhin digitale Möglichkeiten um ihren Unterricht zu optimieren oder zu stützen. Doch wie groß ist das Potential digitaler Möglichkeiten und Risiken?

Tag der offenen Gesellschaft - Die Elternkammer redete mit

Die Mitglieder der Hamburger Elternkammer haben am 18. Juni 2022 aktiv an der Initiative offene Gesellschaft e.V. teilgenommen und zum Dialog aufgerufen. Auf dem Gelände von Planten un Blomen stellten sie sich den Passanten zum Gespräch.

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Tagen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

Beschluss 713-01 – Verpflichtende Weiterbildung zur Digitalisierung

Beschluss 713-02 – Nachholbedarf beim Schulschwimmen

 

Liebe Eltern!

Die Elternkammer Hamburg lädt zum Gespräch ein:

Tag der offenen Gesellschaft https://tag-der-offenen-gesellschaft.de/ und dem Fest der Stiftungen https://www.hamburger-stiftungen.de/event/fest-der-stiftungen/.

Seid mit dabei und kommt vorbei!

Liebe Eltern!

Selbstlob und Blick zurück statt guter Lösungen für die Zukunft – Elternkammer irritiert von der Rede des Senators zu den Bildungspläne

Liebe Eltern!

Die Entwürfe der neuen Bildungspläne gefährden die Zukunftschancen unserer Kinder 

Die Elternkammer Hamburg befasst sich seit Veröffentlichung im März mit den vorgelegten Entwürfen der Bildungspläne und stellt fest, dass die geplanten Änderungen weder zukunftsweisend sind noch den wichtigen Themen unserer Zeit ausreichend Raum geben. 

 

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Tagen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

 

Beschluss 712-01 – Benennung Gymnasium am Grellkamp nach Rosa Parks

Beschluss 712-02 Beschlüsse der Elternkammer systematisch beantworten

Liebe Eltern!

Die Elternkammer Hamburg ist enttäuscht, dass die Schulbehörde die von der Kammer angeregten Korrekturen zum Schulgesetz vollständig verworfen hat. Die Kammer sieht in der jetzt erfolgten Schulgesetzänderung erneut eine Beschneidung der Elternmitwirkung im schulischen Geschehen.

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Tagen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

 

Weiterführung Koordinationsstelle zur Fort- und Weiterbildung

 

Und dazu noch folgende Pressemitteilung:

Stellungnahme der Elternkammer Hamburg zur 23. Änderung des Hamburger Schulgesetzes (HmbgSG)

 

Maskenpflicht an Schulen wird gelockert

„Etwas mehr Normalität in der Schule, aber weiterhin möglichst viel Sicherheit“ 

Bildungspläne veröffentlicht – Mitarbeit der Gremien beginnt

Die Behörde für Schule und Bildung (BSB) hat nach den Frühjahrsferien Entwürfe der „Bildungspläne“ vorgelegt. Bildungspläne beschreiben für jedes Fach – und unterschieden nach Schulformen und Klassenstufen – welche Kompetenzen von den Schülerinnen und Schüler erworben und welche Inhalte sie erlernt haben sollten. Bildungspläne sind also die Basis schulischen Lernens. Sie sind auch die Basis für Vergleichsarbeiten und zentrale Prüfungsaufgaben.

Kampagne Gutes Geben ruft wieder zum gemeinsamen Engagement auf

Die Elternkammer Hamburg startet mit seiner „Kampagne Gutes geben“ in eine neue Runde. Wir bitten alle Eltern, Omas und Opas, Tanten und Onkels und Sorgeberechtigten und alle, die es können:

Helft anderen Eltern dabei, ihren Kindern für die Schule in neuer Umgebung und neuer Sprache den Start so schön wie möglich zu gestalten.

Es fehlt an vielen Dingen. Die Elternkammer sammelt.

Weihnachtsgruß

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und Interessierte!

Die Weihnachtszeit begleitet uns alle nun schon einige Tage und auch die Vorbereitungen für das neue Jahr sind in vollem Gange. Auch die Elternkammer Hamburg bereitet sich auf eine neue Kammerperiode vor.
Es ist dies vielleicht der beste Moment, einmal inne zuhalten und auf das auslaufende Jahr zurück zu schauen und das Wort „Danke“ vielleicht ein wenig häufiger, aber auch vielleicht intensiver in unsere Überlegungen in dieser Zeit hinein zu nehmen.

Bedanken möchten wir uns bei unseren Mitgliedern und Mitstreitern, die trotz oder auch wegen der pandemischen Lage für die Belange der Eltern, Kinder und Jugendlichen konferiert, diskutiert, auch gestritten, aber dann doch viele wichtige und gute Beschlüsse gefasst haben. Danken möchten wir aber auch allen Eltern, die die verschiedenen Unterrichtsformen des Jahres bewältigt haben.

Unser besonderer Dank gilt unseren Kindern und Jugendlichen sowie allen Beteiligten in den Schulen. Sie alle haben jegliche Vorgaben der Behörde für Schule und Berufsbildung umgesetzt, Lernen unter neuen, anderen Bedingungen lernen müssen, Prüfungen unter Pandemie-Bedingungen gemeistert und in den vielen, wechselnden stressigen Situationen nicht aufgegeben. Das macht uns allen Mut und Hoffnung für das kommende Jahr. Diesem Willen der Kinder die beste Basis in Schule bieten zu können, wird auch im nächsten Jahr das Bemühen der Elternkammer sein.

Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.

Der Vorstand der Elternkammer Hamburg

Alexandra Fragopoulos – Thomas Kegat – Angelika Bock –
Thomas Koester – Birga Brandner – Hülya Melic

Weihnachtsgruß

Hamburger Elternvertreter in führenden Funktionen im Bundeselternrat.

In Potsdam tagte der Bundeselternrat mit den Vertreter:innen aus 15 Bundesländern um unter anderem aus ihrer Mitte Vorstand und Ausschussvorsitzende neu zu bestimmen.
Erfreulich für die Hamburger Elternkammer ist, dass Alexandra Fragopoulos, die Vorsitzende der obersten Hamburger Elternvertretung, von den Delegierten der Länder nun auch in den Vorstand des Bundeselternrates gewählt wurde.
Gerade in der jetzigen Zeit kommt den Eltern sowie den sie vertretenden Organen eine zentrale Rolle zu – müssen sie doch in der seit eineinhalb Jahren herrschenden Pandemie die Versäumnisse der Politik und Verwaltung in allen Bundesländern gleichermaßen mit ihren Kindern aufarbeiten.
Homeschooling, Wechselunterricht, ausgefallene Freizeitaktivitäten sowie teilweise komplette Lockdowns haben bei den Kindern und Jugendlichen zu Bildungs- und Entwicklungsdefiziten, Vereinzelung, Zukunftsängsten bis hin zu folgenschweren psychosozialen Problemen mit starken Schwierigkeiten, sich im (Schul-) Alltag wieder zurechtzufinden, geführt. Die neue Bundesregierung wird, wenn sie das Koalitionspapier ernst nimmt und „Bildung und Chancen für alle“ verspricht, den Bundeselternrat schnell als qualifizierten Ansprechpartner zu schätzen wissen.

Die Hamburger Elternkammer-Delegation, der auch die Mitglieder Thomas Kegat für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Hülya Melic für die Gymnasien, Ines Moegling als Vertreterin für die Real- und Hauptschulen sowie als Ländervertreter Bernd Schrum angehörten, konnte mit der Teilnahme an diversen Fachvorträgen ihre Erfahrung und ihr Wissen weiter vertiefen und wieder einmal unter Beweis stellen, wie intensiv und qualifiziert die Bildungsdebatte unter den aktiven Eltern der Hansestadt geführt wird.

«Die Kinder und Jugendlichen haben wie kaum eine zweite Gruppe in dieser Gesellschaft zwei wichtige Jahre ihrer Entwicklung drangegeben, um diese Pandemie in den Griff zu bekommen sagt Alexandra Fragopoulos. Es wird höchste Zeit, ihnen dies nun angemessen und respektvoll zu danken, anstatt sie mit weiteren Auflagen oder sogar noch mit hektischem Druck weiter in die Enge zu treiben.»

Hierzu beachten Sie die Pressemitteilung der Kammer

Delegierten BER 2021

Unsere Delegierten vertraten am Wochenende die Hamburger Eltern auf der Hauptplenartagung des Bundeselternrates. Das Thema „Schule im Wandel“ stand im Mittelpunkt und wurde multidimensional betrachtet, kritisch hinterfragt und näher beleuchtet. Als Ergebnis können wir uns in ein paar Tagen über die Resolution freuen. 

Während der Tagung konnten unsere Delegierten nicht nur viele Informationen und Inspirationen für die unterschiedlichsten Themen erhalten, sondern auch viele Anregungen weitergeben.

Darüber hinaus können wir gespannt auf die zukünftige Entwicklung des BER-Vorstandes schauen, denn auch der Vorstand wurde gewählt, welchem unsere Vorsitzende Alexandra Fragopoulos nun jetzt auch zählt. Wir wünschen ihr viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Aufgaben und gewähren ihr weiterhin die volle Unterstützung bei ihrem Ehrenamt.

Elternkammerwahlen 2021

In diesem Jahr werden in den Kreiselternräten wieder die Mitglieder für die Elternkammer Hamburg gewählt. Die Wahlen müssen bis zum 27. Oktober 2021 durchgeführt sein.
Jeder Elternrat in Hamburg kann sich in seinem Kreiselternrat in die Elternkammer Hamburg wählen lassen, ohne das es eines Amtes oder einer Delegierung bedarf.
Elternkammermitglieder werden immer für drei Jahre gewählt. Weitere Informationen zu uns und den Aufgaben finden Sie hier.

Machen Sie mit, lassen Sie sich wählen und gestalten Sie die Schulpolitik aktiv mit. Wir freuen uns auf Sie!!!

Liebe Eltern!

Die Elternkammer hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geäußert, hier besonders zu den Themen:

  • Erleichterte Klassenwiederholungen
  • Fördern statt Wiederholen
  • Äußere und innere Differenzierung

Die gesamte Stellungnahme findet ihr hier.

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Wochen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

Beschluss 701-05 Gezielte Fördermaßnahmen

Beschluss 702-02 Automatisches Übersetzungsprogramm

Zum Schulstart hat die Schulbehörde umfangreich auf die Lernumstände ab dem 05. August 2021 hingewiesen. Wir möchten die wichtigsten Punkte hier kurz anführen, die für uns Eltern von Bedeutung sind.

Die in den letzten Wochen präsentierten Studien und Untersuchungen haben noch einmal sehr deutlich gemacht, dass Distanz- und Wechselunterricht für viele Kinder und Jugendliche keinen angemessenen Ersatz für den Präsenzunterricht darstellen und zum Teil zu erheblichen kognitiven, sozialen und emotionalen Lern- und Entwicklungsverzögerungen führen.

Alle Schulen starten in allen Jahrgängen im Präsenzunterricht. Alle grundsätzlich bekannten Hygienemaßnahmen des anliegenden aktuellen Muster-Corona-Hygieneplans (MCH) gelten auch für das beginnende Schuljahr.

Ein fünfstufiges schulisches Sicherheitskonzept ergänzt die MCH:
1. Alle Schulbeschäftigten haben sehr frühzeitig umfassende Impfangebote bekommen und in großem Umfang wahrgenommen.
2. Die einschlägigen Regelungen zur Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen, zwei Mal in der Woche müssen alle Schülerinnen und Schüler in der Schule mit einem Test nachweisen, dass sie keine Corona-Viren übertragen, somit keine Änderung zu den Maßnahmen vor den Ferien.
3. Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen. Um Schülerinnen und Schülern entgegenzukommen, brauchen sie künftig beim Essen, in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden keine Maske mehr zu tragen. Normale OP-Masken (das sind die blau-grünen) reichen aus, FFP2-Masken sind keine Pflicht.
4. Alle Unterrichtsräume sollen nach 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen. Das Lüftungskonzept ist bekannt.
5. Die Schulbehörde wird bis zu den Herbstferien alle Klassenräume mit mobilen Lüftungsgeräten ausstatten.

Weitere Maßnahmen:
Sport draußen und drinnen ohne Maske
Beim Sportunterricht im Freien soll in allen Jahrgängen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Es gilt nun auch für den Schulsport, dass sämtliche Jahrgänge auf das Tragen einer Maske auch in den Sporthallen verzichten sollen. Bei Sportarten mit veränderlichen Positionen wie Ballsportarten müssen Abstände nicht mehr eingehalten werden. Keine Empfehlung mehr, Mannschaftssportarten in Innenräumen nur eingeschränkt stattfinden zu lassen.

Impfangebot für Schülerinnen und Schüler
Die Schulbehörde verweist auf die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“, nach der alle Menschen ab 18 Jahre sich impfen lassen sollten. Das gilt somit auch für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre. Die Schulen werden Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre direkt ansprechen. Die Schulbehörde verweist auf das Impfangebot für alle 16- bis 17-Jährigen des Impfzentrums. Bei der Corona-Schutzimpfung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Die Impfung ist zurzeit noch keine Voraussetzung für den Schulbesuch.

Verfahren zur Ausstellung von Testbescheinigungen
Schulen können künftig Testbescheide über die durchgeführten schulischen Schnelltests ausstellen. Die Ausstellung von Testbescheinigungen ist eine freiwillige Leistung der Schule. Es besteht kein Recht darauf, eine Testbescheinigung zu erhalten. Testbescheinigungen werden nur an den Tagen ausgestellt, an denen die Schule ohnehin regelhaft testet.

Aufhebung der Präsenzpflicht zunächst bis zu den Herbstferien
Die Präsenzpflicht bleibt bis zu den Herbstferien aufgehoben (Erleichterung für Familien mit Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden). Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d.h. Schülerinnen und Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen. Diese Angebote werden von den Schulen entsprechend ihrer personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen, können nicht den gleichen Anspruch auf Unterrichtsqualität geltend machen wie Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht. Für die Anfertigung von Klausuren, Klassenarbeiten und die Durchführung von Prüfungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern anordnen.

Regelungen zur Kohortentrennung
Schülerinnen und Schüler sollen überwiegend in ihrer Klasse lernen. Über die Klasse hinaus dürfen die Schulen weiterhin größere Kohorten von bis zu 120 Schülerinnen und Schülern bilden, in denen sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht begegnen dürfen.
In der Regel ist eine Kohorte eine Jahrgangsstufe, die Schule kann aber auch andere Schülergruppen zu Kohorten zusammenfassen. Entscheidend ist, dass die Zahl der Kontakte der Schülerinnen und Schüler auf die Kohorte beschränkt ist.
Innerhalb einer Klasse und einer Kohorte müssen Schülerinnen und Schüler untereinander keinen Mindestabstand in den Unterrichts- und Ganztagsangeboten einhalten. Dieses Prinzip ermöglicht klassen-, jahrgangs- oder auch schulübergreifende Wahlpflichtkurse (z.B. Fremdsprachlicher und Herkunftssprachlicher Unterricht), Oberstufenkurse (dazu zählen auch die kooperierenden und schulübergreifende Oberstufen), Förderkurse oder Arbeitsgemeinschaften in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht.
Die Trennung der Kohorten auf dem Schulhof soll vorerst beibehalten werden. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass die Zahl der Kontakte zu anderen Schülerinnen und Schülern möglichst niedrig sein soll und dass unmittelbare körperliche Kontaktaufnahmen (z.B. Umarmungen, Händeschütteln, körperbetonte Sportaktivitäten in der Pause u.a.) soweit wie möglich vermieden werden. Abweichend von diesen Regelungen ist die Teilnahme an schulübergreifendem Unterricht bzw. Wahlpflichtkursen möglich, wenn alle Schulbeteiligten einen tagesaktuellen negativen Corona-Test gemäß geltendem Muster-Corona-Hygieneplan vorlegen.

Regelungen für spezielle Sonderschulen
Alle dargestellten Regelungen gelten grundsätzlich auch für die speziellen Sonderschulen. Mögliche Abweichungen werden zwischen der Schulaufsicht und den Schulleitungen schulspezifisch vereinbart und den Eltern dann mitgeteilt.

Regelungen für Reiserückkehrende – Verschärfungen zur Sicherung der Schulen
# Reiserückkehrer aus einem „Risikogebiet“ dürfen innerhalb der ersten zehn Tagen nach ihrer Einreise nach Deutschland unabhängig vom Reisegrund das Schulgelände nur betreten oder an schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes teilnehmen, wenn sie einen negativen Coronavirus-Testnachweis vorlegen, genesen oder vollständig geimpft sind. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dem Testnachweis befreit.
# Reiserückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet können einen solchen Test dagegen erst nach einer Mindestquarantänezeit von fünf Tagen absolvieren. Sie dürfen in den ersten fünf Tagen nach Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet die Schulen nicht betreten und in den fünf Tagen danach nur mit einem erneuten negativen Test. Ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte.
# Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet können sich hingegen gar nicht freitesten, sondern müssen in jedem Fall 14 Tage lang nach ihrer Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne. In dieser Zeit dürfen sie die Schule nicht betreten. Auch Genesene und Geimpfte müssen sich in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Ausnahmen gelten nur für Personen, die mit einem hochwirksamen Impfstoff gegen Virusvarianten vollständig geimpft sind (Biontech/Pfizer oder AstraZeneca). Bei Zweifelfragen sprechen Sie bitte Ihren Schulleiter an!

Schulfahrten im Schuljahr 2021/22
Schulfahrten ins In- und Ausland sollen analog zu anderen Bundesländern in Verbindung mit besonderen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wieder ermöglicht werden. Hierzu wurden besondere Hinweise entwickelt. Privat organisierte Auslandsschuljahre oder -halbjahre fallen nicht unter diese Hinweise.

Organisation von Einschulungsfeiern
Die Organisation der Einschulungsfeiern sind möglich, hierzu sind umfangreiche Auflagen zu erfüllen, so müssen die Teilnehmer eine Mustererklärung zum Gesundheitszustand und aktuellen Tests ausfüllen. Im Schulgebäude gilt bei Einschulungsfeiern für alle Teilnehmenden die Maskenpflicht. Für das Klassenfoto darf die Maske für kurze Zeit abgenommen werden, findet die Feier außerhalb des Schulgebäudes statt, können alle Beteiligten die Maske abnehmen. Es können Eltern und weitere Angehörige teilnehmen. Das Luca-System für die digitale Erfassung von Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den schulischen Feierlichkeiten kann genutzt werden.

Einschulungsfeiern für die VSK können zur Entzerrung auch am Mittwoch, 11.08.2021 stattfinden, sofern die räumliche Situation der Schule dies erforderlich macht. Den VSK-Kindern ist am 10.08. aber bereits ein Betreuungsangebot zu machen.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Künftig können auch Kinder am Unterricht teilnehmen, die eine leicht erhöhte Temperatur von unter 38,0 Grad (bislang 37,5 Grad) haben. Die beiden aktuellen Grafiken sind unter Umgang mit Erkältungssymptomen an den Schulen – hamburg.de übersetzt in mehrere Sprachen auch im Internet eingestellt.

Mittagsverpflegung
Zum neuen Schuljahr soll in allen Kantinen von Anfang an wieder ein vollwertiges Mittagessenangebot erfolgen.

Die Elternkammer Hamburg hat sich zu dem Thema der mobilen Luftfilter in den Schulen geäußert.

Die Elternkammer Hamburg begrüßt die angekündigte Beschaffung von mobilen Luftfiltern für Hamburgs Schulen. Die Elternkammer befürwortet jede Maßnahme, die mit dazu beitragen kann, das Infektionsrisiko zu reduzieren und so einen gesunden und sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. Für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für alle an Schule tätigen Personen.

Die vollständige Pressemitteilung findet man hier.

Liebe Eltern.

Hier die aktuellen Information zum Thema Schule (Stand 28.05.2021):

  • Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 31.05.2021
    Präsenzunterricht nach Stundenplan in die Schulen soll ab Montag, spätestens ab Mittwoch (ggf. aus Organisationsgründen) in allen Klassenstufen und allen Fächern wieder stattfinden.
    Auch die Schulfächer Sport, Musik und das Schulschwimmen in der Grundschule sind abzuhalten.
  • Präsenzpflicht in der Schule ist bis zum 23. Juni weiterhin ausgesetzt (Ferienbeginn).
    Ausnahmen bilden Klausuren und Prüfungen, wenn die Schule dies anordnet.
  • Testpflicht bleibt
    Es gilt weiterhin die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, sofern sie nicht zu den Geimpften oder Genesenen zählen.
  • Maskenpflicht bleibt
    Die Maskenpflicht in der Schule bleibt bestehen, ebenso wie die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften alle 20 Minuten und die anderen Regelungen des Musterhygieneplans. (Angepasster Muster-Corona-Hygieneplan wird verteilt).
  • Schulschwimmen soll  an Grundschulen stattfinden
  • Schulfahrten sind bis 23. Juni verboten, Tagesausflüge durchaus möglich

Liebe Eltern!

Hier eine aktualisierte Übersicht der Corona Maßnahmen betreffend Schule (Stand 10.05.2021):

  • Mit dem Montag, den 17. Mai 2021 sollen wieder alle Klassen im Wechselunterricht an zwei Tagen in die Schulen zurück. Nähere Informationen folgen in den nächsten Tagen.
  • Die Aussetzung der Präsenzpflicht wird verlängert.

Soweit wir die Details kennen, werden wir sie informieren.

Liebe Eltern!

Hier eine aktualisierte Übersicht der Corona Maßnahmen betreffend Schule:

  • Die Aussetzung der Präsenzpflicht wird verlängert bis zum 21. Mail 2021. Es ist von einer Fortschreibung bis zum Beginn der Sommerferien auszugehen.
  • Die bisherigen Zuweisungen der Klassenstufen in Distanzunterricht oder Wechselunterricht werden geändert, nach den Maiferien geht auch die Klasse 5 und 6 in den Wechselunterricht.
    Konkret sind dies dann die Klassenstufen „Vorschule“ und 1 bis 4 der Grundschulen, die Klassenstufen 5, 6, 10 und 12 an den Gymnasien sowie die Klassenstufen 5, 6, 9, 10 und 13 an den Stadtteilschulen.
  • Für die Durchführung von Klausuren und Prüfungen können Schulen die Anwesenheit in Schule unter Einhaltung der einschlägigen Hygienebestimmungen anordnen.
  • Schulfahrten sind bis mindestens 21. Mai verboten, es ist davon auszugehen, dass in diesem Schuljahr keine Schulfahrten mehr möglich sein werden.
  • Schnelltestpflicht für alle in die Schulen gehenden Kinder ab der Grundschule. Getestet wird weiterhin nur in der Schule. 
    Ein Informationsschreiben für Eltern in acht Sprachen: (https://fhhportal.ondataport.de/websites/0040/Aktuelles/intranet/Seiten/Stichwortverzeichnis-fuer- Schulen.aspx)
  • Freiwillige Schnelltests und medizinische Masken auch für Vorschulklassen.
    Da sich die Kinder selbst testen, ist keine explizite Einwilligungserklärung der Eltern notwendig, bitte informieren Sie die Schulleitung, wenn Sie keine Testung wünschen. Zur Information hier das bekannte Video mit der Handpuppe „Thorben“: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/Für Freundinnen und Freunde der Augsburger Puppenkiste: Video
  • Abiturprüfungen finden statt.
  • Bei den Nachschreibeterminen zum Abitur gelten die gleichen Prüfungserleichterungen wie beim Haupttermin.
    Hinweise über fachliche Themen und Aufgabenbereiche werden von Schulen zeitnah nach dem Haupttermin an die Nachschreibekandidaten gegeben, damit diese sich vorbereiten können. Im Nachschreibetermin in Mathematik werden wie im Haupttermin die regulär vorgesehenen vier Aufgabenteile um einen weiteren Aufgabenteil zur Analysis ergänzt. Die Lehrkräfte streichen dann für die Abiturklausur des Zweittermins je nach Unterrichtsvorbereitung entweder den Aufgabenteil zur Linearen Algebra / Analytischen Geometrie oder den Aufgabenteil zur Stochastik oder den ergänzten Aufgabenteil zur Analysis.
  • Betriebspraktika und Berufsorientierung in der Schule
    Die Verpflichtung zur Absolvierung von Betriebspraktika ist derzeit aufgehoben. Umso wichtiger ist es, dass die Schulen die Berufliche Orientierung im Rahmen des Unterrichts verlässlich durchführen. Für die Berufliche Orientierung in der gymnasialen Oberstufe stehen auf Basis des Handbuchs „Berufliche Orientierung wirksam begleiten“ ergänzende Unterrichtsmaterialien für das Lernen zur Verfügung.
  • Abschluss- und Einschulungsfeiern sollen im entsprechenden Rahmen möglich sein. Hinweise hierzu im Mai
  • Abi-Bälle und Motto-Tage finden auf keinen Fall statt.
  • Vollständige Schulschließungen ab einem Inzidenzwert von 165

Stand 29/04/2021

Liebe Eltern!

Zu der geplanten Änderung der “Allgemeinen Prüfungsordnung für die Allgemeine Hochschulereife (kurz APO-AH)” durch die Schulbehörde hat die Kammer eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet.

Heute wurde zur weiteren Bearbeitung und Abstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz dieser Änderungsvorgang durch die Schulbehörde weitgehend zurückgezogenen.

Umgesetzt werden von den geplanten Änderungen zum nächsten Schuljahr jetzt nur noch die folgenden Regelungen:
a) bezüglich der Präsentationsprüfung (künftig 10 Minuten Präsentation, 20 Minuten Fachprüfung).
b) Im Vorsemester an den Stadtteilschulen wird es künftig fünf statt vier Stunden Mathematik geben, die weitere Stunde wird zusätzlich in den Stundenplan aufgenommen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

In den neuen Prozess der Bearbeitung sollen die Kammern jetzt mit eingebunden werden, wir werden unsere kritischen Äußerungen zu den bisherigen Hamburger Planungen weiterhin konsequent vorbringen.

Elternkammer-Vorstand für 2021 gewählt

In der erstmals digital durchgeführten Wahl haben die Mitglieder der Hamburger Elternkammer am 02. März 2021 ihren neuen Vorstand gewählt. Hierbei wurde der bisherige Vorstand, der in den letzten 11 Monaten zusätzlich zu allen schulpolitischen Themen die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern hatte, weitestgehend bestätigt. Zwei Kammermitglieder ergänzen den Vorstand mit neuen Gesichtern und frischem Wind.

Alexandra Fragopoulos, die in der letzten Wahlperiode das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden im Vorstand inne hatte, wurde zur neuen Vorsitzenden gewählt. Frau Fragopoulos blickt auf eine langjährige Expertise sowohl in der Elternkammer Hamburg als auch in den verschiedenen Fachausschüssen des Bundeselternrates zurück. Als neues Vorstandsmitglied wurde Thomas Kegat zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ebenfalls im Fachausschuss des Bundeselternrates tätig, konnte er dort im vergangenen Jahr viel Erfahrung für den jetzigen Posten sammeln. Thomas Koester – mittlerweile ein Urgestein der Hamburger Elternkammer und langjähriges Mitglied im Vorstand – bleibt weiterhin Rechnungsführer. Erneut für ein weiteres Jahr wurde auch Angelika Bock als Schriftführerin in ihrem Vorstandsamt bestätigt. Frau Bock blickt auf viele Jahre aktive Tätigkeit in der Elternkammer Hamburg sowie vormals im LEA Hamburg zurück. Als stellvertretende Schriftführerin wurde Birga Brandner neu in den Vorstand gewählt. Auch sie ist im Fachausschuss des Bundeselternrates vertreten und zeigt sich den speziellen Herausforderungen im neuen Amt durchaus gewachsen. Zuletzt wurde Hülya Melic, ebenfalls seit mehreren Jahren im Vorstand der Elternkammer sowie in verschiedenen Fachausschüssen des Bundeselternrates aktiv, erneut für den Beisitz im Vorstand der Elternkammer Hamburg bestätigt.

Der bisherige Vorsitzende Marc Keynejad stellte sich nach mehrjähriger Amtszeit im Vorstand nicht erneut zur Wahl. Ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden ist Meike Schöning. Der neue Vorstand bedankt sich bei den Beiden im Namen der gesamten Elternkammer für die erfolgreiche und besonders herausfordernde Gremienarbeit in der letzten Wahlperiode.

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens in den letzten Wochen folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

Beschluss 698-02 Corona – Testungen an Schulen

Elternkammer-Vorstand für 2021 gewählt

In der erstmals digital durchgeführten Wahl haben die Mitglieder der Hamburger Elternkammer am 02. März 2021 ihren neuen Vorstand gewählt. Hierbei wurde der bisherige Vorstand, der in den letzten 11 Monaten zusätzlich zu allen schulpolitischen Themen die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern hatte, weitestgehend bestätigt. Zwei Kammermitglieder ergänzen den Vorstand mit neuen Gesichtern und frischem Wind.

Alexandra Fragopoulos, die in der letzten Wahlperiode das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden im Vorstand inne hatte, wurde zur neuen Vorsitzenden gewählt. Frau Fragopoulos blickt auf eine langjährige Expertise sowohl in der Elternkammer Hamburg als auch in den verschiedenen Fachausschüssen des Bundeselternrates zurück. Als neues Vorstandsmitglied wurde Thomas Kegat zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ebenfalls im Fachausschuss des Bundeselternrates tätig, konnte er dort im vergangenen Jahr viel Erfahrung für den jetzigen Posten sammeln. Thomas Koester – mittlerweile ein Urgestein der Hamburger Elternkammer und langjähriges Mitglied im Vorstand – bleibt weiterhin Rechnungsführer. Erneut für ein weiteres Jahr wurde auch Angelika Bock als Schriftführerin in ihrem Vorstandsamt bestätigt. Frau Bock blickt auf viele Jahre aktive Tätigkeit in der Elternkammer Hamburg sowie vormals im LEA Hamburg zurück. Als stellvertretende Schriftführerin wurde Birga Brandner neu in den Vorstand gewählt. Auch sie ist im Fachausschuss des Bundeselternrates vertreten und zeigt sich den speziellen Herausforderungen im neuen Amt durchaus gewachsen. Zuletzt wurde Hülya Melic, ebenfalls seit mehreren Jahren im Vorstand der Elternkammer sowie in verschiedenen Fachausschüssen des Bundeselternrates aktiv, erneut für den Beisitz im Vorstand der Elternkammer Hamburg bestätigt.

Der bisherige Vorsitzende Marc Keynejad stellte sich nach mehrjähriger Amtszeit im Vorstand nicht erneut zur Wahl. Ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden ist Meike Schöning. Der neue Vorstand bedankt sich bei den Beiden im Namen der gesamten Elternkammer für die erfolgreiche und besonders herausfordernde Gremienarbeit in der letzten Wahlperiode.

Hinweise zur Beschulung ab dem 15. März 2021 (Stand 07.03.2021)

Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, niemand wird gezwungen, in die Schule zu gehen.

Wenn sich die Infektionslage nicht erheblich verändert, könnten am 15. März die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-4 und der Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in halbierten Klassen im
Wechselunterricht tageweise in der Schule lernen, um durch erheblich größere Abstände in den Unterrichtsräumen und in der Schule die Infektionsgefahr zu senken. Über den Wechselrhythmus und die Stundenpläne entscheiden die Schulen, sie müssen jedoch sicherstellen, dass Grundschulkinder in jeder Woche tageweise zur Schule gehen. An den Tagen ohne Präsenzunterricht können Kinder, die zu Hause nicht lernen können, weiterhin im Ausnahmefall die schulische Betreuung in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, nur im echten Notfall dieses Angebot zu nutzen.
An den Grundschulen wird es voraussichtlich in der Regel parallel zum Wechselunterricht in jeder Jahrgangstufe eine oder mehrere Notbetreuungsgruppen geben.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9, 10 und 13 der Stadtteilschulen, der Klassenstufen 6, 10 und 12 der Gymnasien sowie der Abschlussklassen der beruflichen Bildungsgänge sollen ebenfalls in halbierten Klassen tageweise Wechselunterricht bekommen. Berufsschulen können davon abweichend den Distanzunterricht beibehalten, wenn es entsprechende Konzepte und Vereinbarungen mit den Ausbildungsbetrieben gibt. Sonderschulen können mit den Eltern und der Schulbehörde flexible Modelle vereinbaren.

Die Vorschulklassen werden analog zu den Kitas den vollständigen Präsenzunterricht nach Stundentafel bekommen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst in ihren Klassen lernen, können jedoch in besonderen Fällen auch mit anderen Schülerinnen und Schülern derselben Klassenstufe gemeinsam lernen. In jedem Fall sind die Jahrgangsstufen als Kohorten voneinander strikt zu trennen. Im Ausnahmefall können auch gleich große, andere Kohorten gebildet werden.

Der Wechselunterricht soll in allen Klassenstufen so organisiert werden, dass die Hälfte der Unterrichtsstunden in der Schule erteilt wird und dabei alle Schulfächer angemessen berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte zum Hybridunterricht nach BSB finden sie hier.

Alle anderen Klassenstufen bleiben im Distanzunterricht mit HomeSchooling!

Beachten Sie bitte, dass alle Schulbeteiligten ab 14 Jahre in der Schule eine medizinische Maske und alle jüngeren Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Masken dürfen lediglich auf dem Schulhof sowie beim Essen abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Schulische Veranstaltungen bleiben bis zu den Mai-Ferien abgesagt.

Das Anfang Januar bereits mitgeteilte Verbot von schulischen Veranstaltungen wie Feiern, Sport-feste, Diskussionsveranstaltungen, Konzerte oder Theaterstücke wird bis zu den Mai-Ferien verlängert.

Wenn die angekündigten Selbsttests in großer Zahl verfügbar sind, sollen auch alle Schülerinnen und Schüler das Angebot bekommen, sich einmal pro Woche kostenlos und freiwillig testen zu lassen.

Klarstellung zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer
Die Regelungen zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland wurden verschärft. Nach der aktuellen Fassung der Eindämmungsverordnung müssen Reiserückkehrer grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne. Für Rückkehrer aus Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten ist es nicht möglich, die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Rückkehrer aus Risi-kogebieten können die Quarantäne frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise vorzeitig beenden, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der zugrunde liegende Test darf dabei frühestens 5 Tage nach der Einreise vorgenommen worden sein. Die Übersicht zu den Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden Sie hier.

Liebe Eltern.

Das neue Jahr führt bisherige Regelungen an Schulen fort, weitere Veränderungen sind hinzugekommen. Damit sie über den aktuellen Stand informiert sind, geben wir nachfolgend in einer Kurzfassung die wichtigsten Informationen wieder (12.01.2021):

Bis zum 14.02.2021 wird der Unterricht in Form von Distanzunterricht (Aussetzung der Präsenzpflicht) abgehalten, die Eltern werden grundsätzlich gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Eltern haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind in der Schule lernen/betreuen zu lassen. Es findet kein vollwertiger Unterricht in der Schule statt, nur eine pädagogische Betreuung!!

Die für den o.a. Zeitraum der geplanten Klassenarbeiten und Klausuren Klassen 1 bis 10 und in der Vorstufe der StS finden nicht statt.

Für die Erbringung von Leistungsnachweisen gilt die Regelung aus dem Frühjahr 2020.

„Können schriftliche oder mündliche Unterrichtsleistungen wegen Krankheit oder wegen eines sonstigen wichtigen Grundes nicht erbracht werden, so gibt die Schule der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit, nachträglich ihren oder seinen Leistungsstand nachzuweisen, wenn dies für die Leistungsbewertung im Zeugnis erforderlich ist.“

BSB Hamburg: „Wurden schriftliche Lernerfolgskontrollen oder sie ersetzende Leistungen wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht nicht erbracht, so gelten sie als „aus wichtigem Grund“ nicht erbracht. Damit liegen die Voraussetzungen der genannten Regelungen vor und es ist zu prüfen, ob der fehlende Leistungsnachweis für die Leistungsbewertung im Zeugnis erforderlich ist. Diese Prüfung ist für jede Schülerin und jeden Schüler gesondert durchzuführen. Entscheidend ist nicht, ob dieser Leistungsnachweis grundsätzlich für alle vorgesehen war und nun bei einigen SuS vorhanden ist oder bei anderen fehlt. Entscheidend ist vielmehr, ob vom einzelnen SuS trotz des fehlenden Leistungsnachweises ausreichend viele Leistungsnachweise vorliegen, aufgrund derer der Lernstand für den jeweiligen Bewertungszeitraum verlässlich beurteilt werden kann. Als Leistungsnachweise werden mündliche Unterrichtsbeiträge, Hausaufgaben, praktische Leistungen, ein geleistetes Referat o. a. verstanden. Auch die in der aktuellen häuslichen Arbeit erbrachten laufenden Arbeitsergebnisse fließen in diese Beurteilung ein. Maßgeblich ist nicht allein die Anzahl der erbrachten Leistungen, sondern auch bspw. der Umstand, ob sie alle im Bewertungszeitraum unterrichteten Inhalts- und Kompetenzbereiche betreffen oder ob sie ausgewogene oder schwankende Leistungen erkennen lassen. Kommt die Lehrkraft aufgrund der vorliegenden Leistungsnachweise zu einer verlässlichen Beurteilung, kann von der Ersatzleistung abgesehen werden, sofern die Schülerin oder der Schüler nicht selbst eine solche wünscht. Die Klärung erfolgt in der Notenbesprechung.

Kommt die Lehrkraft hingegen zu keiner sicheren Einschätzung des Lernstands, muss sie Gelegenheit geben, einen weiteren Leistungsnachweis (Ersatzleistung) zu erbringen. Da dies während der Aussetzung des Schulbetriebs keine schriftliche Lernerfolgskontrolle oder sie ersetzende Präsentationsleistung sein muss, kann ein anderer, ebenfalls aussagekräftiger Leistungsnachweis gefordert werden.“

Klausuren und verpflichtende Präsentationsleistungen in der Studienstufe können in der Schule stattfinden, um das Erbringen abschlussrelevanter Leistungen zu ermöglichen.

Da die in den Halbjahreszeugnissen ausgewiesenen Zeugnisnoten als Semesterergebnisse Teil der Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife sind, müssen die für die Bewertung der schriftlichen Leistungen erforderlichen Klausuren in der Studienstufe unter Einhaltung des Corona-Hygieneplan durchgeführt werden.

Im dritten Semester muss zudem sichergestellt sein, dass die in den schriftlichen Prüfungsfächern vorgeschriebene Klausur unter Abiturbedingungen angesetzt wird. Den SuS ist Gelegenheit zu geben, mindestens die für das erste und dritte Semester verpflichtend zu wählende Präsentationsleistung als gleichgestellte Leistung zu erbringen.

Auf die schriftliche Überprüfung Klasse 10 der Gymnasien wird auf die zentrale schriftliche Überprüfung verzichtet und durch eine Klassenarbeit ersetzt. Diese Klassenarbeit muss nicht denselben Umfang wie die zentrale schriftliche Überprüfung haben.

Veränderungen auf die mündlichen Überprüfungen sind nicht geplant.

Auf die Abschlussprüfungen für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss wird vollständig verzichtet. Die SuS erhalten einen vollwertigen Schulabschluss, der Kultusministerkonferenz konform ist. Die Vereinbarung der KMK sieht vor, dass der ESA erteilt wird, wenn in allen Fächern wenigstens ausreichende Leistungen vorliegen oder schlechtere Leistungen ausgeglichen werden.

An den Sprachfeststellungsprüfungen wird bislang festgehalten

Für Berufsbildende Schulen werden die Informationen vom HiBB mitgeteilt.

In den Märzferien 2021 werden erneut Lernferien angeboten und durchgeführt werden. (Lernförderung bei Lernschwächen, Sprachförderbedarf, pandemiebedingte Problemlagen von VSK bis Klasse 10, auch zur Prüfungsvorbereitung der Abschlüsse)

Lernstand 9-Testungen werden nicht ab dem 18.01.2021 in den neunten Klassen der weiterführenden Schulen durchgeführt werden. Wann und in welcher Form diese später durchgeführt werden, ist noch nicht entschieden.

Anmelderunde für die Klassen 5 vom 1. bis zum 5. Februar 2021

Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Grundschüler Klasse 4 einen vorausgefüllten Anmeldevordruck, eine Schullaufbahnempfehlung und ein Anschreiben zur bevorstehenden Anmeldung Klasse 5.

Zeugniskonferenzen sind in diesem Jahr entsprechend den derzeitigen Regelungen des Muster-Corona-Hygieneplans in Präsenz möglich und den Möglichkeiten der Schulen anzupassen. Über die persönliche Anwesenheit entscheidet die Schulleitung. Die Anhörung vor der Zeugniskonferenz kann virtuell durchgeführt werden. Für die Klassenkonferenzen gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Zeugniskonferenzen.

Lernentwicklungsgespräche können digital durchgeführt werden, wenn diese für den Januar 2021 vorgesehen sind und nicht verschoben werden können.

Zeugnisübergaben gestalten die Schulen in eigener Verantwortung.

Alle schulische Veranstaltungen sind bis Ende Februar abgesagt

Das Verbot von Schulfahrten ist bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Eine Verlängerung des Verbots bis Ende der Märzferien ist wahrscheinlich.

Informationen zu Quarantäneregelungen

Die Sozialbehörde hat ein Merkblatt zum Thema „Quarantäne“ erstellt, das auch in mehrere Sprachen übersetzt wurde (https://www.hamburg.de/contentblob/14731400/data/merkblatt-quarantaene.pdf.)

Liebe Eltern!

Der Vorstand der Elternkammer hat in Anwendung des wegen der Pandemie beschlossenen Verfahrens folgende Beschlüsse nach Meinungsbildung durch das Plenum gefasst:

Beschluss 696-01 – Chancengleichheit sichern
Beschluss 696-02 – Erinnerungskultur Lernrückstände
Beschluss 696-03 – Pandemiefeste Schule
Beschluss 696-04 – Anmelderunde 2021: Information_von_Sorgeberechtigten zur Schulwahl
Beschluss 697-01 – Verschiebung Wahl

Liebe Eltern!

Ein für uns alle sehr besonderes, ein vielfach anstrengendes Jahr, mit vielen neuen Erfahrungen und Lehren geht zu Ende. Und auch wenn die aktuelle Lage angespannt, mit großen Einschränkungen und manch schwierigen, auch persönlichen Situationen verbunden ist, so möchten wir doch uns allen eine friedvolle und fröhliche Weihnachtszeit und einen guten Start in ein neues, besseres Jahr 2021 wünschen…und bleiben sie alle gesund!

 

Frohe Weihnachten

Elternkammer Hamburg

Liebe Eltern!

Der erneute Lockdown ab dem kommenden Mittwoch gilt dieses Mal auch für unsere Schulen. Nachfolgend geben wir die Information der Schulbehörde zu den Umsetzungen in Hamburg wieder. Eine Stellungnahme der Kammer wird gerade vorbereitet und intern abgestimmt. Bleiben sie gesund und trotz allem weiterhin eine schöne Weihnachtszeit!

Hamburg hebt Anwesenheitspflicht an Schulen vorübergehend auf
Schulen bleiben bis zu den Weihnachtsferien offen

In Hamburgs Schulen wird die Anwesenheitspflicht ab 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 vorübergehend aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt. Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen offen – aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht. Über den Wiedereinstieg in den Unterricht nach dem 10. Januar 2021 wird die Schulbehörde zeitnah informieren.

Die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben einen bundesweit geltenden Lockdown beschlossen. Für die Schulen gilt laut Beschluss:
„Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.“

In Hamburg wird diese Vorgabe wie folgt umgesetzt:

  • Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler wird vom 16. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021in allen Hamburger Schulen aufgehoben.
  • Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie in dieser Zeit im Fernunterricht zu Hause oder im Präsenzunterricht in der Schule lernen. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt.
  • Für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause lernen, stellen die Schulen geeignetes Lernmaterial zur Verfügung und begleiten das häusliche Lernen.
  • Für Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen des Präsenzunterrichts in der Schule lernen, bieten die Schulen von 08.00 bis 16.00 Uhr organisierte Lern- und Betreuungsangebote an. Diese Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen ohne Einschränkungen offen.
  • Um große Härten für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller Schulformen zu vermeiden, finden bereits geplante Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen auch in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 statt. Sie können verschoben werden, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen.
  • Am Montag, 14.12. und Dienstag 15.12.2020 findet der Unterricht in vollem Umfang statt. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bereiten in dieser Zeit den Fernunterricht für die Tage vom 16. bis 18. Dezember 2020 sowie vom 05. bis 08. Januar 2021 vor und klären, welche Schülerinnen und Schüler Fernunterricht bzw. Präsenzunterricht bekommen.

Maskenpflicht an Schulen für Schüler

Wann muss welcher Schüler in der Schule eine Maske tragen Stand 10.11.2020!

 

Grundschulen Grundschulabtlg. Weiterführende Schulen Sonder-schulen ReBBZ
Sitzplatz im Klassenraum KEINE MASKE MASKENPFLICHT KEINE MASKE
Auf dem Schulgelände/Schulhof, wenn in der eigenen Kohorte KEINE MASKE KEINE MASKE KEINE MASKE
Beim Essen und Trinken mit festem Platz in Mensa bzw. Klassenraum KEINE MASKE KEINE MASKE KEINE MASKE
Alle anderen Orte, z.B. auf den Fluren, in der Mensa (ohne Essen), auf dem Schulgelände/ Schulhof (ohne Kohortentrennung) KEINE MASKE MASKENPFLICHT KEINE MASKE
Sport/Musik/Theater KEINE MASKE Maske wenn Abstand
< 1,50 m draußen oder
< 2,50m drinnen
KEINE MASKE

 

Abweichungen zu KEINE MASKE sind nur mit Vereinbarungen  zwischen LuL und den SuS/Eltern möglich! Hier als pdf mit weiteren Informationen

Maskenpflicht und Lüften ab 02.11.2020

Ab Montag müssen alle Schüler und Pädagogen auch im Unterricht und in Ganztagskursen ab Klasse 5 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Um die Belastung durch das lange Tragen einer Maske zu verringern, dürfen Schüler und Lehrkräfte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre Masken absetzen.

Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport- und Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Auch alle Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dürfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme gelten seit den Herbstferien neue Lüftungsregeln in den Klassenzimmern: Vor und nach dem Unterricht sowie alle 20 Minuten sollen künftig in jedem Unterrichtsraum etwa drei Minuten lang so viele Fenster wie möglich geöffnet werden. Anschließend müssen alle Fenster und Türen auch wieder geschlossen werden, dauerhaft angekippte Fenster verhindern den Luftaustausch bei der Stoßlüftung. Denn nur durch den Temperaturunterschied von warmer Innen- und kalter Außenluft entsteht ein kräftiger Durchzug, bei dem deutlich mehr Luft im Unterrichtsraum ausgetauscht wird als etwa beim Dauerlüften mit gekippten Fenstern – und es wird auch nicht so kalt. Experten sagen, dass sich beim Stoßlüften die Raumtemperatur nicht mehr als zwei bis drei Grad abkühlt.

Pressemitteilung

Die Elternkammer hat zu den aktuellen Entwicklungen der Pandemie eine Pressemitteilung veröffentlicht, diese finden sie hier.

Wir haben hier ein flexibles Reagieren auf die Entwicklungen bezüglich der Beschulungsformen der Schüler*innen gefordert. Unsere beiden vorgestellten Szenarien haben bereits ein großes mediales Echo ausgelöst, vielfach wurden jedoch unsere Ideen nicht richtig verstanden.

Unser Anliegen ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler so lange wie möglich in der Schule beschult werden können! Das soll auch dann gelten, wenn das Infektionsgeschehen es erforderlich machen sollte, im Unterricht Abstände einzuhalten, die bei Unterricht mit voller Klassenstärke in einem Klassenraum nicht darstellbar sind.

Das zwangsläufig entstehende Raumproblem sahen wir auch. Allerdings hat der Senator in unserer letzten Plenarsitzung erklärt, dass die Schulen über 30% mehr Raum verfügen, als sie für ihre Schüler unter normalen Bedingungen benötigen. Dies sind nach seiner Auskunft Fachräume die nicht gleichzeitig mit den Klassenzimmern benutzt werden.

Des Weiteren haben wir den Ergebnissen unserer Umfrage vor den Sommerferien entnommen, dass 70% der Hamburger Eltern nicht sehr gut mit der Situation in der Fernbeschulung klar gekommen sind. Wir denken nicht, dass das bedeutet, dass 30% der Hamburger Familien Ihre Kinder am liebsten zuhause lassen würden. Dennoch haben wir Zuschriften von Familien, die teilweise sogar Angst davor haben, ihre Kinder zur Schule zu schicken oder die sagen, dass die Kinder zuhause besser lernten, als in der Schule.

Herzu ist aber zu wissen, dass von der Schulbehörde die bis zu den Sommerferien geltende Regel abgeschafft wurde, nach der Eltern entscheiden konnten, Ihre Kinder nicht in die Schulen zu schicken. Einseitig hat die Behörde diese Regelung aufgehoben und wieder die Schulpflicht eingesetzt.

Wir haben, und das ist in dieser Zeit wahrscheinlich notwendiger als manche es sich vorstellen können, jetzt eine Diskussion und ein Nachdenken über neue Beschulungsformen ausgelöst. Auch Schule sollte sich entwickeln und neue Methoden in die Unterrichtsform einbeziehen. Digitalisierung ist nicht nur das Aushändigen von Laptops und Pads und die digitale Ausstattung der Unterrichtsräume, es ist auch das Vermitteln des Umgangs damit und das Anwenden dieser Geräte als fester Bestandteil des Unterrichts…und hierbei sollten Visionen uns leiten und nicht starre Konzepte.

Die Elternkammer begrüßt die Ankündigung des HVV, die Preise für Schülerfahrkarten zu senken, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für eine angemessene und sozialgerechte Preisstruktur für HVV Tickets für Schüler und Schülerinnen.

Forderungen der Elternkammer zu einem neuen Tarifkonzept wurden nur teilweise umgesetzt, die vom Bürgermeister avisierte Kostenfreiheit von Fahrkarten wird gar nicht erwähnt.

Unsere Pressemitteilung finden Sie hier.

Ab dem 19.10.2020 Maskenpflicht in Oberstufen und an Berufsschulen

Die Maskenpflicht an den Schulen wird ab dem 19.10.2020 ausgeweitet: Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen sowie an den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 11) müssen von kommender Woche an auch im Unterricht Mund-Nase-Masken tragen. Zudem sollen die Klassenräume in allen Schulen nach den Herbstferien alle 20 Minuten gelüftet werden.

Durch die Verfassung garantierte Mitwirkungsrechte von Eltern bei Verwaltungsentscheidungen sollen abgeschafft werden

Die Elternkammer Hamburg kritisiert die Abschaffung der in Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg garantierten Mitwirkungsrechte, die zur Zeit im Wesentlichen durch die Deputationen ausgeübt werden und fordert Herrn Senator Rabe auf, sich für den Erhalt der Rechte in der Verfassung einzusetzen. Kritik an den Deputationen darf nicht als Rechtfertigung für die Abschaffung des Verfassungsrangs der Mitwirkungsrechte dienen.

Die Deputation, wie wir sie heute kennen, unterlag in ihrer über 500 Jahre währenden Geschichte vielen Veränderungen. Statt die verfassungsrechtlich garantierten Mitwirkungsrechte ersatzlos abzuschaffen, muss überlegt werden, wie dem berechtigten Interesse der Bürger nach Mitwirkung bei Verwaltungsentscheidungen entsprochen werden kann. Die Neufassung des Art 56 HV dient diesem Interesse nicht. Der Paradigmenwechsel ist kein bedeutsamer Schritt zu mehr Demokratie, sondern ermöglicht es der Verwaltung, Entscheidungen ohne Beteiligung der Bürger, insbesondere durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden, zu treffen.

Die Lehrerinnenkammer Hamburg unterstützt den Beschluss der Elternkammer Hamburg.

Den gesamten Beschluss hierzu finden Sie hier.

Fünf Wochen Unterricht unter Corona-Bedingungen: Präsenzschulbetrieb aufrechterhalten – Hygienekonzepte der Situation anpassen – Transparenz über Entscheidungen vor Ort

Die Pressemitteilung finden sie hier.

Durch die Verfassung garantierte Mitwirkungsrechte von Eltern bei Verwaltungsentscheidungen sollen abgeschafft werden

Die Elternkammer Hamburg sieht mit großer Sorge, dass die Regierung mit ihrer Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft plant, den Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg grundlegend zu verändern. Die in Artikel 56 garantierten Mitwirkungsrechte der Bürger, die zur Zeit im Wesentlichen durch die Deputationen ausgeübt werden, sollen abgeschafft  und somit die aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten auch der Eltern an Verwaltungsentscheidungen eingeschränkt werden. Die Kammer bereitet hierzu jetzt einen Beschluss durch ihr Plenum vor.

Liebe Eltern!

Die Wahlen der verschiedenen Elterngremien (Klassenvertreter, Elternrat) in den Schulen stehen an. Zu Ihrer Information hat die Kammer eine Information hierzu erstellt. Wir haben diese jetzt aktualisiert, da uns eine aktuelle Information der Schulbehörde erreicht hat.

Hiernach sind die (Ur)Wahlen der Elternvertreter als Präsenzveranstaltung durchzuführen, es gelten die Hygienevorschriften.

Weitere Informationen finden sie hier.

Liebe Eltern!

Zu Ihrer Information hier aktuelle Hinweise aus der Behörde im Rahmen
der Pandemie zu verschiedenen Themen:

# Allgemeine Hinweise zu Corona und Schule (Stand 07.09.2020)
# Handreichung zum Distanzunterricht
# Eckpunkte Ferienbetreuung in den Herbstferien vom 28.08.2020
# Corona Muster-Hygiene Plan (Stand 01.09.2020)

Fahrradprüfungen in die Grundschulen im letzten Schulhalbjahr

Vielfach sind die Fahrradprüfungen in der Grundschule Klasse 4 aufgrund von Corona ausgefallen.

Die Frage war, inwieweit die weiterführenden Schulen eine Möglichkeit anbieten können/müssen, um die versäumte Fahrradprüfung nachzuholen.

Hierzu haben wir folgende Aussage der BSB bekommen:
“Von der zuständigen Verkehrsdirektion 60 (Verkehrserziehung und -prävention) haben wir die Rückmeldung erhalten, dass eine flächendeckende Nachprüfung aus verschiedenen Gründen in den weiterführenden Schulen grundsätzlich nicht angeboten werden kann. Sofern ein Polizeiverkehrslehrer/-in (PVKL) allerdings in der jetzigen priorisierten Wiederaufnahme des Verkehrsunterrichtes in den Grundschulen Kapazitäten hat, steht einer Durchführbarkeit in Sachen Nachschulung nichts im Wege. Allerdings muss das mit dem PVKL und der Schule individuell abgesprochen werden. Bedarfe haben die Schulen direkt an den zuständigen PVKL zu richten”.

Liebe Eltern!

Die Schulbehörde hat nunmehr eine Handreichung zum Verhalten bei den üblichen Erkältungssymptomen herausgeben, damit die Schulen und die Eltern eine Handlungsgrundlage haben. Diese finden Sie nachfolgend:

Die Handreichung für Grundschulen
Die Handreichung für die weiterführenden Schulen

Wir haben davon erfahren, dass Schulen Kinder mit “normalen” Erkältungssymptomen nur wieder in die Schule lassen wollen, wenn ein negativer Covid19 Test vorgelegt wird.

Hierzu der Hinweis der Schulbehörde (B-Brief 23.08.2020), dass nach Auftreten eines einfachen Infekts, wie z.B. einem Schnupfen, bei Schülerinnen und Schülern kein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss, um die Schule wieder besuchen zu können. Die bisherige Vorlage für einen negativen Corona-Test bezog sich aktuell ausdrücklich auf Rückkehrerinnen und Rückkehren aus Risikogebieten. Zeigt ein Kind Anzeichen eines Infekts bleibt es zunächst zu Hause und die Eltern entscheiden, ob Kontakt zu einem Arzt aufgenommen wird. Dieser entscheidet aufgrund der Anzeichen und der gegebenen Umstände im Einzelfall, ob ein Test durchzuführen ist. Wird kein Kontakt zu einem Arzt aufgenommen, so können Kinder wieder in die Schule geschickt werden, wenn sie fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sind.

Sollte dies doch von der Schule gefordert werden, so haben wir uns gefragt, wer zahlt die Kosten für diesen Test und haben hier die beiliegende Information zusammengestellt. Hier klicken.

Liebe Eltern.

Die Kammer hat die folgende Information beschlossen und veröffentlicht

Aktuelle Themen an den Schulen
Hygiene – Lernstandserhebungen – Schulweg – Essen an Schulen

Sie finden die Information hier.

Liebe Eltern

Aufgrund der uns zugehenden Informationen aus den Schulen über das angeordnete Tragen von Masken haben wir eine Information erstellt, die einfach und übersichtlich die augenblickliche Anordnung der BSB wiedergibt, wann und wo Schüler in der Schule eine Maske tragen müssen.

Wann muss welcher Schüler in der Schule eine Maske tragen!

Grundschulen Grundschulabtlg. Weiterführende Schulen Sonderschulen ReBBZ
Sitzplatz im Klassenraum KEINE MASKE KEINE MASKE KEINE MASKE
Alle anderen Orte, wie z.B. auf den Fluren, Wege durch das Schulgelände, Schulhof, in den Pausen, in der Mensa KEINE MASKE MASKENPFLICHT KEINE MASKE
Beim Essen und Trinken KEINE MASKE KEINE MASKE KEINE MASKE

Abweichungen zu KEINE MASKE sind nur mit Vereinbarungen zwischen LuL und den
SuS/Eltern möglich!

Die Info findet ihr hier als pdf.

Stellungnahme der Elternkammer zum Schulbeginn

Die Elternkammer Hamburg begrüßt den Wiederanlauf des Schulbetriebes nach den Sommerferien ausdrücklich, gleichwohl nimmt sie die Bedingungen, unter denen die Schulen wieder öffnen sollen, mit großer Besorgnis zur Kenntnis.

Es besteht die Befürchtung, dass die Maßnahmen des Hygienekonzeptes nicht ausreichen.

Die heute von der Leopoldina „Nationale Akademie der Wissenschaften“ veröffentlichte Erklärung führt klar aus, dass die Bildungseinrichtungen das Menschenrecht auf Bildung erfüllen. Sie sind also einerseits zu öffnen und müssen gleichermaßen sicherstellen, dass aus ihrem Besuch keine Gefährdung erwächst.

Können also die Forderungen des RKI nicht eingehalten werden, sind unbedingt weniger gefährliche Alternativen anzubieten. Ziel muss sein, einen sowohl regelmäßigen als auch sicheren Unterrichtsbetrieb darzustellen. Diese Anforderung gelten gleichermaßen für das gesamte Schulpersonal wie für die Schülerinnen und Schüler.

Maßnahmen, die das sicherstellen sind aus Sicht der Elternkammer Hamburg:

  • – Verkleinerung der Klassengruppen, soweit bis wenigstens die Mindestabstände eingehalten werden können.
  • – Sicherstellen, dass es zwischen den Gruppen – am besten – keine Kontakte gibt.
  • – Tragen einer Mund-Nasenbedeckung überall dort, wo sich gefährliche Aerosole bilden können
  • – Sicherstellen eines ausreichenden Luftwechsels um die – sich schnell bildenden – Aerosolwolken abzutransportieren
  • – Vorbereitung auf eine möglicherweise notwendig werdende Fernbeschulung (Hardware, Software und Ausbildung des Lehrpersonals). Dazu gehört auch, dass Familien an der Fernbeschulung teilnehmen können.
  • – Neue Rhythmisierung des Unterrichts, um sowohl Lüften als auch Händewaschen in den Pausen zu ermöglichen.
  • – Erhöhung der Reinigungsfrequenz ggü der normalen Reinigungshäufigkeit um Infektionen sicher auszuschließen.

Pressemitteilung der Elternkammer vom 31.07.2020 zum Thema Wiederanlauf des Schulbetriebes.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Liebe Eltern!

Am 06. August 2020 startet in Hamburg der Unterricht.
Wir möchten Ihnen hier eine aktuelle Übersicht (Stand 03.08.2020) der anstehenden Umsetzungen der Schulbehörde aufgeben, damit sie informiert sind, wie Schule jetzt nach deren Ideen organisiert ist. Die Kammer hat in einer ersten Stellungnahme zu den Umsetzungen bereits kritische Anmerkungen gemacht, die Pressemitteilung finden sie diesem Artikel vorangestellt.

Regeln zur Maskenpflicht in Schule
Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte in der Schule grundsätzlich Masken tragen. Erst wenn sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen oder wenn Lehrerinnen und Lehrer an ihrem Arbeitsplatz sitzen, erlischt die Maskenpflicht („Maske-ab“ erst beim Hinsetzen). Außerhalb des Unterrichts herrscht bei den weiterführenden Schulen Maskenpflicht, also auf den Wegen, auf den Schulfluren, in den Kantinen/Mensen und in den Pausen sind die Masken ausnahmslos zu tragen.

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sind von der Maskenpflicht ausgenommen, weil in dieser Altersgruppe die Corona-Krankheit sehr selten vorkommt, einen sehr milden Verlauf nimmt und zudem die Kinder mit den Masken noch nicht fachgerecht umgehen können.

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Masken vergessen haben, bekommen die Schulen zusätzlich ein Kontingent an Mund-Nasen-Bedeckungen zum Verteilen.

Eltern und schulfremde Personen müssen beim Betreten der Schule Masken tragen. Lehrerkonferenzen, Elternabende und Einschulungsfeiern sind zulässig, solange der Mindestabstand und auf Seiten der Eltern die Maskenpflicht eingehalten wird.

 

Kein Mindestabstand notwendig in der Klasse/Jahrgangsstufe
Die bisherigen Abstandsgebote bleiben im Kern bestehen, werden jedoch für Schüler derselben Klassenstufe in bestimmten Situationen aufgehoben. Die Schulen sollen den Schulbetrieb so organisieren, dass die Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern reduziert und auf die eigene Klassenstufe beschränkt bleiben.

 

Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler vor allem in ihrer Klassengemeinschaft lernen. Der Unterricht in der normalen, fest zusammengesetzten Schulklasse ist das Kernelement des künftigen Schulbetriebs. Sie können aber in besonderen Fällen auch in weiteren Lerngruppen, beispielsweise in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen, mit Schülerinnen und Schülern anderer Klassen zusammen lernen, wenn es sich um Schülerinnen und Schüler aus derselben Klassenstufe handelt. Aufgrund dieser Regelung sind erstmals wieder Wahlpflichtkurse – beispielsweise Spanisch oder Französisch – sowie Oberstufenkurse möglich.

Durch das eingeschränkte Abstandsgebot für Schüler derselben Klassenstufe sind auch weitere umfassende Unterrichts-, Ganztagsangebote im Klassenverband möglich, mit Einschränkungen sogar in Sport und Schwimmen sowie Musik und Theater. Weil hier die Infektionsgefahr höher ist, gelten allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen. So bleiben Sportarten mit Körperkontakt untersagt, das Singen ist auch in der Klassengemeinschaft nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen erlaubt. Jahrgangsübergreifende Chöre oder Orchester sind nur möglich, wenn alle Schüler großzügige Abstände einhalten.

Abstandsregeln sind ansonsten einzuhalten
Schüler verschiedener Klassenstufen müssen weiterhin den Mindestabstand einhalten. Das gilt auch für alle Erwachsenen wie zum Beispiel die Lehrkräfte.

SuS/LuL mit gesundheitlichen Risiken/Rückkehr aus Risikogebieten
Schülerinnen und Schüler sowie schulisches Personal mit besonderen gesundheitlichen Risiken müssen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.
Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.

Fernunterricht
Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen zu Hause bleiben müssen, bekommen dort ein vollwertiges Lernangebot in allen Schulfächern. Um den Fernunterricht zu verbessern, hat die Schulbehörde in den Sommerferien knapp 39.000 zusätzliche Laptops und Tablets bestellt, die zurzeit an die Schulen ausgeliefert werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen 11.000 Geräten stehen damit rund einem Viertel aller Schülerinnen und Schüler mobile Computer zur Verfügung, die die Schule für den häuslichen Gebrauch ausleihen kann.

Wenn Schüler im Fernunterricht zu Hause trotz dieser Unterstützung keine digitalen Geräte einsetzen können, sollen sie mit ihren Lehrkräften regelmäßig wöchentlich Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftliche Arbeiten austauschen. Zusätzlich zu den üblichen Kommunikationswegen muss die Schule im Fernunterricht künftig auch wöchentliche, regelmäßige Telefongespräche mit den Schülerinnen und Schülern organisieren, um den Lernerfolg zu sichern.

Hygieneregeln
Nach wie vor müssen an allen Schulen Hygieneregeln wie zum Beispiel die Husten- und Niesetikette, das regelmäßige Händewaschen und besondere Sauberkeitsregeln eingehalten werden. Ergänzend zu den üblichen Reinigungsintervallen wird künftig jeder Schule eine ständig verfügbare Reinigungskraft für Adhoc-Maßnahmen zugewiesen.

Testung der SuS zum Lernstand
Zu Beginn des Schuljahres wird der Lernstand aller Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3, 4, 5 und 7 in den Kernfächern getestet. Auf der Grundlage der Testergebnisse entwickeln alle Schulen Förderkonzepte, um Lernrückstände aufzuholen. Die Förderangebote können auch Lernangebote in den Herbstferien umfassen.

Nur Unterricht bis zu den Herbstferien – Keine anderen Aktivitäten
Darüber hinaus sollen die Schulen bis zu den Herbstferien ausnahmslos in jeder Woche den vollständigen Unterricht nach Stundentafel erteilen. Projektwochen, Ausflüge, Theater- und Musikprojekte sowie weitere Schulaktivitäten sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen. Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt.

Beschluss der Elternkammer zur Bedarfsbeschulung

Die Kammer fordert die Schulbehörde auf, die Grundschüler sowie die Vorschulkinder bevorzugt wieder in der Schule zu beschulen. Zu dem Beschluss.

Elternkammer startete Kampagne "Gutes Geben"

Mit Start der Kampagne nimmt die Elternkammer funktionstüchtige,digitale Geräte in Empfang und verteilt diese weiter an Schulen, die für ihre Schüler*innen solche Geräte dringend benötigen.

Die Kampagne ist sehr positiv gestartet und es wurden schon viele Geräte uns überlassen, die wir bereits an Schulen zur Weiterverteilung weitergegeben haben. Aber der Bedarf ist groß, täglich erfolgen neue Anfragen von Schulen aber auch von Eltern, die um Unterstützung und Überlassung von Geräten nachfragen.

Helfen Sie helfen! Spenden Sie ihre überschüssigen funktionstüchtigen Geräte, fragen sie in ihren Firmen nach überzähligen Geräten, damit wir noch mehr Kindern den digitalen Zugang ermöglichen können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

Flyer Gutes Geben
Konzept
Pressemitteilung der Elternkammer

NEUE UMFRAGE DER ELTERNKAMMER BEENDET

Liebe Eltern!

Erneut hatte die Elternkammer Hamburg einen Fragebogen zur Reflexion der letzten Wochen entwickelt um die Erfahrungen und Erkenntnisse des Fernunterrichts aus Sicht der Eltern aktuell zu erfragen.

Die Möglichkeit der Teilnahme ist nun beendet und die Auswertungen werden vorgenommen, sobald wir hier entsprechende Unterlagen haben, werden wir die hier veröffentlichen und über unseren Verteiler weiterreichen.

30. April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer – ESA/MSA

Ein aktuelles Meinungsbild der Eltern zeigt deutliche Zweifel an der jetzigen Durchführung der ESA und MSA-Prüfungen. Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

30. April 2020 Standpunkte der Elternkammer – Zusammenfassung

Die Elternkammer hat ihre Standpunkte zu den Bereichen der aktuellen Beschulung während der Corona-Krise zusammengefasst. Die Zusammenfassung finden Sie hier.

April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer - Fernunterricht

Die Elternkammer Hamburg zum Umgang mit Fernunterricht an Hamburger Schulen – Die Situation ist nicht zufriedenstellend. Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

29. April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer - Berufsausbildung

Die Elternkammer warnt vor Konflikten auf dem Hamburger Ausbildungsmarkt und ruft zur Hilfe auf. Den Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

MSA - Erste Bundesländer sagen MSA ab

Danke für das Feedback und die Rückmeldungen. Wir haben viele Mails bekommen, fassen diese jetzt zusammen und dann geben wir eine Information über das erhaltene Meinungsbild.

Danke für euer Feedback.

Stellungnahme der Elternkammer zum Thema Schulwechsel nach Klasse 6 des Gymnasiums

Die Elternkammer hat eine Stellungnahme zu den Plänen der BSB zu diesem Thema veröffentlicht, sie finden diese hier.

Umfrage der Elternkammer zum Thema: Aktuelle Fernbeschulung

Die Ergebnisse der Umfrage finden sie hier (PDF anzeigen). Pressemitteilung hierzu hier.

Pressemitteilung der Elternkammer vom 15.04.2020 zum Thema Wiedereröffnung der Schulen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Beschluss der Elternkammer v. 15.04.2020 zum Thema mündliche Prüfungen ESA/MSA

Die Elternkammer fordert, die mündlichen Prüfungen für die oben genannten Prüfungen nicht vor den aktuell gültigen Prüfungsterminen durchführen zu lassen. Den Beschluss finden Sie hier.

Beschluss der Elternkammer zum Thema Prüfungen ESA/MSA 2020

Die Kammer hat in einem Beschluss ihre Bedenken zu den Prüfungsvorbereitungen mitgeteilt. Diese finden Sie hier.

Stellungnahme der Elternkammer zum Thema Prüfungen 2020

Die Kammer hat hierzu kritisch Stellung genommen. Diese finden Sie hier.

Liebe Hamburger Eltern!

Die aktuelle Erkrankungswelle mit dem CORONA Virus stellt uns als Eltern weiterhin vor große Herausforderungen, für alle ist dies eine bislang nicht dagewesene und neue Situation mit einer Viielzahl von Fragen und Sorgen ergeben.

Mit dieser kurzen Zusammenfassung möchten wir Sie als Kammer über die verschiedenen Themen betreffend Schule informieren. Diese fachlichen Informationen basieren auf den jeweiligen Veröffentlichungen der Schulbehörde und stellen deren Verfahrensweise dar, die für die Schulen verbindlich ist.

Die Kammer hat und wird zu den diversen Punkten weiterhin Stellung nehmen und die Prozesse in der Schule aufmerksam und kritisch begleiten.

Das Wohl der Kinder muss für alle Beteiligten immer das höchste Gut sein.

Diese Information hat den Stand vom 15.Mai 2020

Inhalt

Beschluss der Elternkammer zur Bedarfsbeschulung

Elternkammer startete Kampagne “Gutes Geben”

April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer – ESA/MSA

April 2020 Standpunkte der Elternkammer – Zusammenfassung

April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer – Fernunterricht

April 2020 Pressemitteilung der Elternkammer – Berufsausbildung

Stellungnahme der Elternkammer zum Thema Schulwechsel nach Klasse 6 des Gymnasiums

Umfrage der Elternkammer zum Thema: Aktuelle Fernbeschulung

Pressemitteilung der Elternkammer vom 15.04.2020 zum Thema Wiedereröffnung der Schulen.

Beschluss der Elternkammer v. 15.04.2020 zum Thema mündliche Prüfungen ESA/MSA

Beschluss der Elternkammer zum Thema Prüfungen ESA/MSA 2020

Stellungnahme der Elternkammer zum Thema Prüfungen 2020

Laufender Schulbetrieb ab 25. Mai 2020

Stundentafel

Hygiene an der Schule – Masken in der Schule

Unterricht zu Hause (Fernunterricht)

Prüfungen (ESA, MSA, Abitur, Berufliche Schulen)

Abitur

ESA und MSA und weitere Prüfungen

Berufliche Schulen

Einschulungen August 2020

Notfallbetreuung

Lernunterstützung durch Medien

Schulveranstaltungen (Feste, Reisen etc.)

Anmeldefrist für den Ganztag an Schule

Abschulungen nach Klasse 6 und 10

Bewegung/Sport

Hotline der Schulbehörde

Rückkehrer aus dem Ausland

Prüfungen / Klausur- und Präsentationstermine für das 4. Semester

 

Laufender Schulbetrieb ab 25. Mai 2020

Aufgrund der Infektionsgefahr findet der Unterricht bis zu den Sommerferien in kleinen Lern-gruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schülern in einer Kombination von Fernunterricht und Präsenzunterricht statt.

Der Fernunterricht und die die Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht sind nach Auffassung der Schulbehörde vollwertige Unterrichtsangebote.

 

Die Schulen entscheiden selbst, an welchen Tagen eine Lerngruppe Präsenzunterricht und an welchen Tagen sie Fernunterricht hat. Hier stehen verschiedene Modelle zur Auswahl. Die Schulen achten auf eine gleichmäßige Verteilung der Lerngruppen über die Woche, damit sich möglichst wenig Schülerinnen und Schüler gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten.

 

Für die Klassen Gymnasium 6, 10,11 und 12 und STS Klassen 9, 10, 11, 12, 13 sowie Grundschulklasse 4 liegt der Unterrichtsumfang im Präsenzunterricht bei 50%.

 

Alle anderen Klassen haben ein Präsenzunterrichtsanteil von 20%, die Vorschulklassem bei 50%.

 

Wiedereinstieg ab dem 25. Mai 2020

Ab dem 25. Mai bekommen ausnahmslos alle SuS an allen allgemeinbildenden Schulen in folgendem Umfang Präsenzunterricht:

 

– Vorschule: 12 Stunden Präsenzunterricht pro Woche *

– Jg. 1-3: 5 Stunden Präsenzunterricht pro Woche

– Jg. 4: 13 Stunden Präsenzunterricht pro Woche

 

– Jg. 5, 7, 8, 9 Gy: 6 Stunden Präsenzunterricht pro Woche (neu!)

– Jg. 6 Gy: 15 Stunden Präsenzunterricht pro Woche**

– Jg. 10, 11, 12 Gy: 17 Stunden Präsenzunterricht pro Woche**

 

– Jg. 5-8, 11 Sts: 6 Stunden Präsenzunterricht pro Woche

– Jg. 9, 10 Sts: 16 Stunden Präsenzunterricht pro Woche**

– Jg. 12, 13 Sts: 17 Stunden Präsenzunterricht pro Woche**


* In der Vorschulklasse wird für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht, Sprach-förderung und Betreuung im Umfang der Hälfte der Wochenstundenzahl erteilt.

** Die angegebene Zahl der Präsenzstunden gilt dann, wenn eine reguläre Schulklasse in zwei Lerngruppen geteilt wird. Muss eine Klasse aufgrund sehr kleiner Klassenräume zur Sicherstellung des Abstandes von 1,50 Meter in drei Lerngruppen geteilt werden, ist die Zahl der Unterrichtsstunden auf 2/3 der angegebenen Unterrichtsstunden zu reduzieren. Unter Beachtung der Hygiene Bedingungen erfolgt eine schrittweise Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht.

Für die ReBBZ und die Sonderschulen gelten Sonderregelungen, hier in Absprache durch Schulaufsicht und Schulleitung

 

Um die Abstandsregeln einzuhalten, teilen die Schulen die Klassen in Lerngruppen mit nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schülern auf. In der Regel wird dazu eine Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt, die unverändert fortbestehen, der Unterricht soll in immer gleichen Räumen und mit gleichen Arbeitsplätzen der SuS stattfinden. Es ist erforderlich, dass die Lerngruppen abwechselnd in der Schule unterrichtet werden. Die Schulen entscheiden, nach welchem Modell das sichergestellt wird. Zur Auswahl stehen 4 Modelle.

 

Den Lerngruppen werden die entsprechenden Lehrkräfte zugewiesen. Das Fachlehrerprinzip ist vorläufig aufgehoben. Sportunterricht findet nicht statt.

Es ist darauf zu achten, dass in der Grundschule Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mit je mindestens drei Wochenstunden unterrichtet werden. In den weiterführenden Schulen sollen mindestens je drei Stunden Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet werden. Die restlichen Stunden stehen für andere Fächer sowie für die Reflexion, Aufgabenerteilung und Aufgabenkontrolle des Fernunterrichts zur Verfügung.

Im 2. Semester der Studienstufe sollen mindestens fünf Stunden im Profilbereich und mindestens sechs Stunden in den drei Kernfächern unterrichtet werden. Insgesamt soll der Präsenzunterricht in der Oberstufe mindestens sechzehn Stunden umfassen.

Der Präsenzunterricht sollte nicht über Gebühr für Klausuren oder Klassenarbeiten genutzt werden.

Für die notwendigen Hygienebedingungen und die Durchführung vor Ort, z.B. Pausenregelung und zeitliche Abläufe hat die Schulbehörde den Schulen ein entsprechendes Schreiben mit Hinweisen zur Verfügung gestellt.

 

Stundentafel

Im Fernunterricht bzw. im kombinierten Fern- und Präsenzunterricht gelten die Stundentafeln der jeweiligen Klassenstufe. Es sind deshalb im kombinierten Fern- und Präsenzunterricht alle Unterrichtsfächer zu erteilen. Gerade der Fernunterricht darf nicht auf die Kernfächer reduziert werden, sondern bietet vielfältige Möglichkeiten für Lernaufgaben in Schulfächern wie zum Beispiel Kunst, Sport oder Technik.

– Die Schulen entscheiden, welche Fächer im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Grundschule und Deutsch, Mathematik und Englisch in den weiterführenden Schulen sind in jedem Fall im Präsenzunterricht zu erteilen und dabei mit einem höheren Stundenanteil im Präsenzunterricht zu sichern, als sich rechnerisch aus der gleichmäßigen Aufteilung der Unterrichtsstunden auf Fern- und Präsenzunterricht ergeben würde.

– Der Präsenzunterricht ist optimal zu nutzen. Lern- und anleitungsintensive Phasen, die auf Begleitung und Instruktion durch eine Lehrkraft angewiesen sind, sollen im Präsenzunterricht organisiert werden, weniger lern- und anleitungsintensive Phasen und Phasen des Selbstlernens sind im Fernunterricht zu organisieren

 

Hygiene an der Schule – Masken in der Schule

Im Unterricht oder in Prüfungssituationen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz regelhaft nicht notwendig, wenn der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern grundsätzlich eingehalten werden kann. Nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts wird das Tragen von Masken im öffentlichen Raum empfohlen, wenn dieser Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist.

Jeder SuS ist für seine persönliche Hygiene verantwortlich, die LuL informieren die SuS über die Hygieneregelungen an den Schulen und führen entsprechende Aufsichten.

 

Unterricht zu Hause (Fernunterricht)

Die Schulbehörde hat mit Schreiben vom 27. März ausführlich zu der Frage „Fernunterricht: Rahmenbedingungen und Hinweise“ Stellung genommen.Lehrkräfte werden sowohl im Fernunterricht als auch im Präsenzunterricht eingesetzt.

 

Auch im Fernunterricht müssen Schülerinnen und Schüler die ihnen gestellten Aufgaben bearbeiten. Dabei muss beachtet werden, dass nur das verlangt werden kann, was in dieser besonderen Situation von allen Schülerinnen und Schülern altersgemäß leistbar ist. In diesem Zusammenhang sind u. U. auch erschwerte Bedingungen im häuslichen Umfeld von Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen und die Anforderungen entsprechend anzupassen. Verbindlichkeit ist aber erforderlich, um das kontinuierliche Lernen auch über einen ggf. längeren Zeitraum zu sichern.

Die standortbezogene Ausgestaltung der Kommunikationswege und -zeiten an allen Schulen obliegt der jeweiligen Schulleitung. Der Kontakt per E-Mail ist durch Kommunikationswege wie Video-, Audio- oder Textchat, Lern- und Kommunikationsplattformen oder Telefon ergänzt. Grundsätzlich stellen die Schulen sicher, dass mindestens einmal pro Woche ein direktes Gespräch per Telefon oder Bildübertragung zwischen der Schule und jedem einzelnen SuS erfolgt.

In Anbetracht der Situation und dem Bestreben, alle Schüler zu erreichen, sind alle vorhandenen Kommunikationswege zu verwenden.

Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ist sehr heterogen. Des-halb dürfen Schulen in dieser besonderen Situation Schülerinnen und Schüler, denen zu Hause kein Endgerät zur Verfügung steht, leihweise mit Geräten ausstatten.

Die SuS sollen sich bei den LuL melden, wenn die Aufgaben zu viel und zu umfangreich sind und allein nicht bearbeitbar sind. Dieses Feedback ist für die Einschätzung der angemessenen Unterrichtsaufgaben wichtig.

 

Leistungsbewertung von Aufgaben im Fernunterricht

Die im Fernunterricht erbrachten Leistungen sind Gegenstand der Beurteilung und Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Für die Leistungsbewertung gelten die Vorgaben und Kriterien, die in den Prüfungsordnungen und entsprechenden Abschnitten der Rahmenpläne wiedergegeben sind.

Wie im herkömmlichen Unterricht können Sie bei der Leistungsbewertung exemplarisch und stichprobenartig vorgehen. In allen Schulformen sollte möglichst einmal pro Woche eine Rück-meldung zu den geleisteten Aufgaben gegeben werden. Bei Schülerinnen und Schülern, für die sich das selbstständige häusliche Arbeiten als schwierig erweist, sollten Rückmeldungen öfter erfolgen.

Berufliche Schulen

Das HIBB ist in engem Austausch mit den Kammern bzw. die Schulen mit ihren Betrieben. Dies betrifft sowohl Fragen zum online-Unterricht, zur Präsenz in den Betrieben wie auch die Regelung und Vorbereitung für Prüfungen in Zuständigkeit der jeweiligen Partner. Grundsätzlich erhalten die Auszubildenden in der Zeit, in der der Schulbetrieb ruht, am betrieblichen Arbeitsplatz oder zuhause die Gelegenheit, schulische Lernangebote zu bearbeiten. In den Branchen, in denen Arbeitskraft mittlerweile system- bzw. versorgungsrelevant ist (z.B. Gesundheit, Pflege, Einzelhandel), und der Betrieb die Arbeitskraft des Azubis dringend benötigt, wird schulseitig die Beschäftigung des Azubis im Betrieb mitgetragen und es werden zwischen den dualen Partnern Lösungen im Sinne der Auszubildenden abgestimmt.

 

Prüfungen (ESA, MSA, Abitur, Berufliche Schulen)

Alle schriftlichen Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen finden statt. Um die Ansteckungsgefahr deutlich zu verringern, werden durch eine geeignete Wahl der Räume große Sicherheitsabstände zwischen den Prüflingen gewährleistet (Zwei Meter Abstand zueinander, höchstens zehn Schüler pro Klassenraum, alle Klassenräume und WC-Anlagen werden unmittelbar vor Beginn der Prüfung intensiv gereinigt, Desinfektionsmittel in den Prüfungsräumen, Zutritt in zeitlichem Abstand, regelmäßiges Lüften).

Abitur

Die schriftlichen Abiturprüfungen fanden in der Zeit vom 21. April bis 6. Mai statt. Mit Rücksicht auf die gesundheitliche Lage werden insgesamt elf Nachschreibetermine vom 07. bis 28. Mai angeboten. Sollten Schüler diese beiden Termine aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, wird es weitere Nachschreibetermine in der Zeit vom 29. Mai bis 5. Juni geben.

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist durch die veränderte Prüfungsplanung spätestens für den 9. Juni vorgesehen. Für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen vorliegen, wird die Schülerin oder der Schüler vorbehaltlich dieses Ergebnisses zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Um die Lehrkräfte zu entlasten, sollen die Zweitkorrekturen nur im Ausnahmefall stattfinden. Eine Zweitprüfung wird nur durch den Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses angeordnet!

Die mündlichen Prüfungen sind nunmehr vom 11. bis 19. Juni 2020. Bei den mündlichen Prüfungen wird ein neues Wahlrecht angeboten. Aufgrund der Situation und den unterschiedlichen Vorbereitungsbedingungen, können die SuS die Form der mündlichen Prüfung überdenken. SuS mit einer Präsentationsprüfung können bis zum 08. Mai den Wechsel zu einer normalen mündlichen Prüfung mitteilen.

Alle Abiturprüfungen im Sportabitur finden statt, auch die praktischen Anteile des Sportabiturs finden statt.

Für den besonderen Fall, dass in einigen wenigen Sportarten wie zum Beispiel Judo oder Handball einzelne Teilprüfungsaufgaben im sportpraktischen Teil aufgrund der Infektionsgefahr nicht durchgeführt werden können, wird für Ersatz innerhalb der Sportart gesorgt.

ESA und MSA und weitere Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungstermine für ESA und MSA haben stattgefunden.

Die ESA-Prüfungen im Schuljahr 2019/20 finden für alle SuS statt, die nach dem Schuljahr 2019/20 die Schule verlassen oder deren weiterer Schulbesuch der Klassenstufe 10 nicht sicher ist. SuS der Klassenstufe 9, die nicht die Schule verlassen, sondern ihre Schule auch in der Klassenstufe 10 weiter besuchen, absolvieren ihre Prüfung zum ESA erst am Ende der 10. Klasse im Schuljahr 2020/21.

Die mündlichen Prüfungen für ESA und MSA finden bis zum 24. April und ab 29. Mai statt, die Termine werden spätestens eine Woche vorher mitgeteilt. Die Belastungen in der Vorbereitung ist bei den vorbereitenden Aufgaben zu berücksichtigen und diese entsprechend anzupassen.

Die zentralen schriftlichen Sprachfeststellungsprüfungen finden am 05. Mai sowie am 26. Mai statt, die mündlichen Sprachfeststellungsprüfungen entfallen.

Die mündlichen Überprüfungen in der Klasse 10 des Gymnasiums entfallen.

Berufliche Schulen

Die Handwerkskammer ist zu diesem Thema mit den Hamburger Innungen als für die Prüfungsabnahme zuständigen Stellen in enger Abstimmung. Vereinbart ist zunächst, dass bis zum 24.04.2020 möglichst keine Prüfungen durchgeführt werden sollen (Abweichungen sind allerdings unter Beachtung behördlicher Bestimmungen zulässig). Es ist geplant, dass danach alle angesetzten Prüfungen durchgeführt werden. In Einzelfällen kann es jedoch zu Terminverschiebungen kommen. Die anstehenden Prüflinge und betroffenen Ausbildungsbetriebe werden von der zuständigen Innung über die Prüfungstermine informiert.

Die Handelskammer hat ihre Prüfungen verschoben, die für April und Mai 2020 vorgesehenen schriftlichen Abschlussprüfungen werden in den Sommer 2020 verschoben. Darauf haben sich die IHKs bundesweit verständigt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni nachgeholt werden, die kaufmännischen Prüfungen am 18. und 19. Juni.

Für die von der Schulbehörde/HiBB zu verantworteten Prüfungen wird von der Behörde zeitnah eine Information erfolgen. Bis dahin gilt die Aussage des Senators, dass die Prüfungen wie geplant stattfinden.

 

Einschulungen August 2020

Alle künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler haben bereits den Einschulungsbescheid für das kommende Schuljahr 2020/21 erhalten. Wie sich der Schulstart im August 2020 gestalten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Notfallbetreuung

Alle Eltern, die darauf angewiesen sind, von 8.00 bis 16.00 Uhr können die Notbetreuung an jeder Schule in Anspruch nehmen. Kein Kind wird von der Schule abgewiesen. Die Notbetreuung ist nicht auf spezielle Berufsgruppen eingeschränkt.

Die Notfallbetreuung gilt für Kinder bis 14 Jahren sowie uneingeschränkt für Kinder mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder gesund sind und nicht in einem Corona-Risikogebiet (siehe Definition) waren.

Die Schulleitungen organisieren gemeinsam mit den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal der Schule und bei vielen Grundschulen mit dem GBS-Träger eine Notbetreuung von 8.00 bis 16.00 Uhr an allen Schulen. Die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. In der Notbetreuung die Schülerinnen und Schüler sollen die gleichen Arbeitsaufgaben bearbeiten wie die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben. Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden möglichst kleine Schülergruppen gebildet und die sozialen Kontakte auf wenige Personen reduziert werden.

Die Schulleitungen klären mit ihrem Caterer, wie das schulische Mittagessen an dem jeweiligen Standort sichergestellt werden kann. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Zahl der Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum reduziert wird.

Bitte mailen Sie an corona@bsb.hamburg.de, wenn schulisches Personal oder Kinder in der Notbetreuung an Corona erkranken!

Lernunterstützung durch Medien

Inzwischen bieten eine Vielzahl von Medien Hilfe beim Lernen an, Hamburg stellt vielfältige Lernangebote online zur Verfügung. So finden sich zu zahlreichen Themen und Fächern Lern- und Lehrmaterialien auf dem Hamburger Bildungsserver.

Auf der Lernplattform Digital Learning Lab gibt es fertig ausgearbeitete und qualitätsgeprüfte Unterrichtseinheiten. Und auch auf den Seiten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung stehen einzelne Lehrmaterialien zur Verfügung.

 

Die ARD hat ein umfangreiches Lernangebot: ARD-weite Lernangebote für Schüler

Das ZDF ebenfalls:  Digitales Lernen im virtuellen Klassenzimmer

 

Schulveranstaltungen (Feste, Reisen etc.)

Schulische Veranstaltungen sind unter Beachtung der Hygieneregelungen und der Allgemeinverfügungen grundsätzlich zulässig.

Klassenreisen ins Inland, ins Ausland und Schüleraustausche sind bis zum 19. Oktober untersagt, Bei hierdurch entstehende Stornokosten wenden die Eltern sich bitte an die Schulbehörde schadensersatz@bsb.hamburg.de

 

Anmeldefrist für den Ganztag an Schule

Die Anmeldefrist für die Teilnahme am Ganztagsangebot im Schuljahr 2020/21 wird angesichts der aktuellen Situation bis zum 23. Juni 2020 verlängert.

 

Abschulungen nach Klasse 6 und 10

Die Schulbehörde hat mitgeteilt, dass aufgrund der Daten eine Beurteilung über den Verbleib nach Klasse 6 bzw. 10 durch die LuL möglich ist, die besondere Ausgangslage wg. Corona ist dabei durch die LuL angemessen zu berücksichtigen.

Bewegung/Sport

Schulsport findet noch nicht statt.

Auf z.B. dem YouTube-Kanal www.youtube.com/albaberlin laufen täglich drei Sendungen Sportunterricht für SuS.

Hotline der Schulbehörde

Die Schulbehörde hat für Eltern und Schüler ein Corona-Sorgen-Telefon eingerichtet. Dies soll als Anlaufpunkt unterstützen bei Schul- und Erziehungsproblemen Unter (040) 428 12 8209 oder (040) 428 12 8219 oder (040) 428 12 8050 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr Hilfe angeboten, auf Wunsch selbstverständlich auch anonym.

Rückkehrer aus dem Ausland

Schülerinnen und Schüler inkl. Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet (Liste der Risikogebiete) zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil bzw. besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Dies ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine Zwangsmaßnahme, die bei Verstoß mit Strafen belegt ist. Grundlage ist hierfür eine  Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde. Dies gilt auch für die jetzt bestehende Notbetreuung an den Schulen!

Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen. Dies gilt für alle Beteiligten, also Schüler, Lehrer und andere Schulbeschäftigte!

Prüfungen / Klausur- und Präsentationstermine für das 4. Semester

 

Alle Klausuren, die am 16.03. und am 17.03. geschrieben wurden, gehen in die Leistungsbewertung ein.

 

Die schriftliche Prüfung zum DSD I ist auf den 26.05.2020 verschoben worden. Der Zeitraum für die Durchführung der mündlichen Prüfungen, die dezentral von den Schulen durchgeführt werden, soll bis in den Juni verlängert werden.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wird von der Durchführung der Klausuren sowie der Präsentationsleistungen im 4. Semester der Studienstufe abgesehen und eine Bewertung der Leistungen im vierten Semester der Studienstufe vorgenommen.

 

 

 

Basis für unsere Information sind u.a. die aktuellen Schreiben der Schulbehörde zu dem Thema an die Schulen und die Eltern, die FAQ der BSB hierzu und die Allgemeinverfügungen des Senats.

FAQ der Schulbehörde

Die Schulbehörde wird laufend auf ihrer Homepage über Veränderungen informieren.

 

Allgemeine und weitere Informationen

Hotline zum Corona-Virus 040 428 284 000 und 116117 (rund um die Uhr)

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/coronavirus

DER SPIEGEL Wissenschaft Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus

Informationen und Hinweise zu CORONA HINWEISE ZUM NEUARTIGEN CORONAVIRUS

 

Hygiene Tipps

Alle sind aufgefordert die Hygienemaßnahmen der Gesundheitsbehörden und des Robert-Koch-Instituts zu befolgen (www.infektionsschutz.de/hygienetipps)

Das korrekte Händewaschen ist von höchster Wichtigkeit für alle.

Die BZgA weist darauf hin, dass einfache Maßnahmen helfen können, sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen:

  • Abstand halten beim Husten oder Niesen und wegdrehen
  • Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird
  • Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Hände regelmäßig und gründlich waschen, mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife
  • Bei gründlichem und regelmäßigem Händewaschen ist die Benutzung von Desinfektionsmitteln nicht erforderlich
  • In beheizten Räumen häufig Stoßlüften.

Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil zur Eindämmung des Corona-Virus. Wir bitten Sie eindringlich darum, diese im Sinne unserer Schüler*innen und unseres Gemeinwohls zu befolgen.

Liebe Eltern!

Vielen lieben Dank, dass Sie sich an die Elternkammer gewandt haben.
Ihr Feedback ist sehr wertvoll für uns, so bekommen wir in der Elternkammer Hamburg einen genaueren Überblick über die Ansichten und die Stimmung der Eltern.

Die Elternkammer hat sich deutlich für eine 14 tägige Schulschließung nach den Ferien ausgesprochen, um während der Inkubationszeit weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Gerade hat die Schulbehörde über die Presse mitgeteilt, dass die Schulen in Hamburg bis auf weiteres geschlossen bleiben.

Wir stehen weiterhin in Kontakt mit der Schulbehörde und veröffentlichen unsere Informationen über unsere WebSite elternkammer-hamburg.de und die Presse.

Stellungnahme der Kammer

Die Elternkammer Hamburg ist der Auffassung, dass eine 14-tägige Schließung der Schulen das Risiko einer weiteren Steigerung der Fallzahlen in Hamburg entgegenwirkt. Gerade weil jetzt die Ferien beendet sind, bietet sich eine Auszeit an, während der klar werden wird, ob Kinder erkrankt sind oder nicht.

Wichtig ist den Eltern, dass trotz der Schließung der Wissenserwerb der Schüler und Schülerinnen so gut wie möglich weiter gewährleistet wird.

Dafür bieten sich moderne Kommunikationswege, wie E-Mail Web-Chats etc. an. Eltern sind nicht davon überzeugt, dass behördlich ausgegebene Hygienepläne auch wirklich umgesetzt wurden, dass ausreichend Desinfektionsmittel bereitstehen, oft fehlt sogar Seife an den Waschbecken. Hamburger Schulen haben überwiegend keine Zwangsbelüftung und werden bei entsprechenden Wetterlagen gar nicht gelüftet (Schulmief). Des Weiteren lässt sich 30 Personen Limit aus Sicht der Eltern in Pausen und beim Essen nicht einhalten. Auch das ist ein Grund für eine vorläufige Schließung der Schulen.

Die Elternkammer begrüßt grundsätzlich die Einigung der Schulbehörde mit den Hamburger Caterern

Die Eckpunkte der erzielten Einigung sind: Anhebung des Preises für ein Schulmittagessen von 3,50 EUR auf 3,90 EUR ab August 2020 Der Mehrbetrag wird in diesem Jahr durch die Schulbehörde übernommen. Die Elternkammer begrüßt dieses Ergebnis, legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten auch künftig nicht zu Lasten der Familien gehen dürfen. Insbesondere BUT Empfänger können diese Preissteigerung nicht auffangen.
# Weitere Anhebung in 2021 auf 4,00 EUR. Diese Anhebung deckt nicht die erwartete Preissteigerung von 2,4% im Bereich der Nahrungsmittel, daher wird eine weitere Anpassung zur Aufrechterhaltung der neu geschaffenen Qualität notwendig sein. Der Bio-Anteil wird bei mindestens 10% liegen. Die Elternkammer Hamburg ist verwundert über diesen Teil der Einigung, da gerade in Berlin festgestellt worden ist, dass eine Erhöhung des Bio-Anteils von 15% auf 50% sachlich geboten sei. Berlin nimmt die dafür entstehenden Mehrkosten von geschätzten fünf Millionen Euro trotz leerer Kassen auf sich. Vor diesem Hintergrund scheint die Einigung auf 10% Bio kein Grund zum Feiern zu sein. Weitere Anpassungen werden künftig ca. alle zwei Jahre vorgenommen. Die Elternkammer Hamburg begrüßt die weiter anhaltende Bereitschaft zu künftigen Verhandlungen und erwartet von beiden Parteien hier einen sachgerechten und ergebnisorientierten Dialog zum Erhalt einer adäquaten Essenqualität.

Wie in unserer Pressemitteilung vom 12. Februar 2020 mitgeteilt, verfolgt die Elternkammer weiterhin das Ziel, in Hamburg ein für die Eltern kostenfreies Schulmittagessen zu bekommen. Die Kammer wird die vom Senator hierbei angedachten Modelle kritisch begleiten und eine faire und gleiche Lösung für alle Hamburger Schuleltern einfordern.

22. BERTINI-Preisverleihung gegen das Vergessen

Seit 1999 wird jedes Jahr am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des National- sozialismus, im Ernst-Deutsch-Theater, der Preis an junge Hamburger*innen übergeben. In diesem Jahr gingen 22 Bewerbungen ein und es wurden vier beeindruckende Projekte, an denen insgesamt 97 Jugendliche beteiligt waren, für ihr besonderes Engagement gegen das Vergessen und das Ausgrenzen ausgezeichnet. Die Elternkammer Hamburg ist durch Hülya Melic in der Jury vertreten.

Diese Initiativen von jungen Hamburger*innen hielt die Jury für beispielgebend:

„Wir wären alle nicht hier“
Ein Theaterprojekt von 21 Schüler*innen der Profilklasse 9c der Ida Ehre Schule

Gedenken an 500 jüdische Zwangsarbeiterinnen im KZ-Außenlager Neugraben
Ein Projekt von 19 Schüler*innen des Gymnasium Süderelbe

Erinnern an die Morde im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort
Ein Theaterprojekt von 27 Schüler*innen der Stadtteilschule Bergedorf

Halimahs erwachen – lieber tot als ehrenlos!
Ein Theaterprojekt von 30 Schüler*innen des Helmut-Schmidt-Gymnasium

Die Elternkammer Hamburg bedankt sich bei allen Beteiligten dieser Projekte, dem BERTINI-Preis- Kuratorium, allen voran Isabella Schütter-Vertes und freut sich ein Teil dieser Jury sein zu dürfen.

Smalltalk mit Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher.

Elternkammermitglieder mit Bürgermeister.
v.l. Ulrike Peter-Klaas, Alexandra Fragopoulos, Thomas Köster, Bürgermeister Tschentscher, Hülya Melic und Maike Schöning

NEU: Elternratgeber Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht

Liebe Eltern,

Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind Themen, die uns Eltern bewegen. Zu Recht, denn werden zu viele Stunden nicht gegeben oder nicht gut vertreten, wirkt sich das negativ auf den Lernerfolg unserer Kinder aus. Spätestens in der nächsten Klassenarbeit oder bei einem Wechsel der Lehrkraft – so der Eindruck –  müssen die Schülerinnen und Schüler allzu häufig die Zeche zahlen. Versäumter Stoff muss selbstständig oder mit ihren Eltern nachgearbeitet werden arbeiten; oder aber es bleibt eben eine schmerzhafte Lücke.

Deshalb haben wir einen Elternratgeber entwickelt, der Sie nicht nur durch den Dschungel der Begrifflichkeiten leiten soll, sondern Ihnen auch Wissen mit an die Hand gibt, mit dem Sie aktiv daran mitwirken können, die Situation an Ihrer Schule oder in Ihrer Klasse zu verbessern.

Zur Online Version des Ratgebers

Zum Download des Ratgebers

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung 2019

Am 3. Dezember wurde mit dem “Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung” daran erinnert, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Er soll den Einsatz für die Würde und Rechte der Menschen mit Behinderungen fördern.
Der Prozess von einem selektiven in ein inklusives Bildungssystem ist ein gesellschaftlicher Kraftakt. Vieles ist schon passiert – eine Menge muss noch geschehen, damit jedes Kind in Hamburg sein persönliches Potenzial in den Bildungseinrichtungen vollständig entfalten kann.

Wohin nach der Grundschule?

Eine wichtige Frage, mit der sich viele Familien beschäftigen. Ist es doch ein großer Schritt und man möchte unbedingt alles richtig machen.

Aber: Ist ein kurzer Schulweg wichtiger als das Profil der Schule? Die besten Freunde wollen zu der Schule, die ich eigentlich nicht so gut für mein Kind finde. Stadtteilschule oder Gymnasium? Bekomme ich an einer beliebten Schule überhaupt einen Platz?

Wir möchten Sie aber ermuntern, die vielen Informationsangebote über die weiterführend Schulen, die es gibt, wahrzunehmen. Einen guten Überblick über die Bildungseinrichtungen in ihrer Region geben die Marktplätze der weiterführenden Schulen.

Hier stellen sich die Schulen vor, und Sie haben die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern der Schulen zu diskutieren. Eine Übersicht finden Sie hier Auch die Elternkammer ist auf einigen Marktplätzen mit einem Stand vertreten, um Ihnen zur Seite zu stehen.

INFOVERANSTALTUNG: Schulanmelde- und Zuweisungsverfahren

Die neue Anmelderunde im Februar steht bevor. Viele Familien sind unsicher, ob ihr Kind auch tatsächlich an der Wunschschule angenommen werden wird.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, führen wir gemeinsam mit dem Hamburgischen Anwaltverein am 27. November um 19 Uhr in der Handwerkskammer eine Informationsveranstaltung zum Wahl- und Zuweisungsverfahren durch. Zwei Fachanwälte und ein Behördenvertreter werden Ihnen nicht nur das Verfahren und mögliche Rechtsmittel erläutern, sondern stehen Ihnen auch für Fragen zur Verfügung

Download des Veranstaltungsflyers

Tempo 30 rund um Hamburger Schulen

Der Fahrradclub ADFC Hamburg startet jetzt eine Kampagne, die sehr helfen kann, Tempo 30 rund um Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen durchzusetzen: “Tempo 30 an sozialen Einrichtungen”.

Wir als Elternkammer unterstützen diese Kampagne und bitten Sie, mitzumachen. Mit untenstehendemn Link gelangen Sie zum online-Tool, mit dem Sie vor Ort für Ihre Schule die Tempo-30-Lage dokumentieren (auch wenn dort schon Tempo 3o gilt) und ggf. direkt ein Gesuch an das zuständige Polizeikommissariat senden können.

Link zur Kampagnenseite (im Aufbau) und Tool:

https://hamburg.adfc.de/index.php?id=1729

Wir setzen uns seit Jahren für die Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um die Kitas ein und begrüßen die Kampagne des ADFC sehr. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie das einfache und zeitschonende Angebot des ADFC für Ihre Schule nutzen werden und wir somit mit vielen dezentralen Aktivitäten den Gesamtdruck für eine Verkehrsberuhigung stärken können.

HVV Tarife für Schülerinnen und Schüler

Die Elternkammer fordert ein neues Preiskonzept für Schülerfahrkarten:

# Gültigkeit der Tageskarte für Schüler zeitunabhängig
Warum sind Tageskarten für Schüler, die morgens vor 9 Uhr in den Schulen seien müssen, jetzt mit einem Zeitlimit bzw. Gültigkeit (ab 9 Uhr) belegt? Das benachteiligt Familien und stellt wirtschaftliche Interessen voran.

# Kindertarif für Hamburger Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
Warum zahlen Schüler ab 14 den selben Preis wie Erwachsene? Das ist nicht akzeptabel. Die Schulpflicht gilt unabhängig von Schulform oder Schulabschluss für 11 Schulbesuchsjahre bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

# Kein Schulnachweis für Fahrkarten bis zum 18. Lebensjahr
Warum brauche wir aufwendige Schulnachweise? Das ist nicht nachvollziehbar. Die oben erwähnte Schulpflicht macht dieses kostenintensive Bürokratiemonster überflüssig.

Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans 2019

Die Elternkammer begrüßt es ausdrücklich, dass der bestehende Schulentwicklungsplan fortgeschrieben wird. Wie in vorherigen Beschlüssen dargelegt, braucht jede Schule verlässliche Rahmensetzungen, in denen sie sich entwickeln und planen kann. Dazu gehören neben der Festschreibung der Anzahl von Lerngruppen auch das Vorhandensein der für den inklusiven Schulbetrieb und Ganztag notwendigen Räume und Flächen mit entsprechender Ausstattung. Außerdem heißt die Elternkammer das kluge, aber kostenintensive „Ja“ zum Schulbau willkommen. Die kostengünstige Alternative – die Heraufsetzung der Klassenfrequenzen – wäre der Unterrichtsqualität teuer zu stehen gekommen.

Die Intensität, mit der sich die am Prozess beteiligten Elterngremien trotz der knapp bemessenen Fristen auf Schul- und Kreisebene eingebracht haben, ist vorbildlich. Nun kommt es darauf an, geäußerte Bedenken im konstruktiven Dialog zu bearbeiten.

Abiturprüfung Mathematik - Anpassung des Bewertungsmaßstabes

Die Elternkammer freut sich, mitteilen zu können, dass der Bewertungsmaßstab für die Abiturprüfung Mathematik auf grundlegendem Niveau angepasst werden wird. Wir wünschen allen Abiturientinnen und Abiturienten weiterhin viel Erfolg!

Partizipation Schulentwicklungsplan

Die Elternkammer versteht, dass die Schulbehörde den Schulentwicklungsplan angesichts der prognostizierten Schülerzahlen zügig fertigstellen möchte. Allerdings darf datunter die notwendige Partizipation nicht leiden. Das vergangene Jahr hat gezeigt, zu wieviel Unmut es im Nachhinein führt, wenn Schulen und Eltern nicht von Anfang an und sorgfältig in Einscheidungen über die Veränderung von Schulgrößen einbezogen werden.

Damit allen Beteiligten in dem gestuften Beteiligungsverfahren zum Schulentwicklungplan genug Zeit haben,. braucht ein ernst gemeinter Partizipationsprozess ca. sechs Monate.

Meinungsvielfalt und Demokratie III

Obwohl in der öffentlichen Debatte kaum noch zu vernehmen – beschäftigen die Ereignisse in der Ida-Ehre-Schule die Schuleltern nachhaltig. Mit ihrem Beschluss möchte die Elternkammer darauf hinwirken, dass Unstimmigkeiten über regelkonformes Verhalten in Ruhe und dort unter den Beteiligten geklärt werden können, wo sie entstanden sind. Nämlich in der Schule und nicht durch Parteien oder Presse in der Öffentlichkeit.

Außerdem ist es der Elternkammer daran gelegen, die Kompetenz von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen, den Unterschied zwischen erwünschter Meinungsäußerung und unlauterer Willensbeeinflussung erkennen zu könnne.

Die Elternkammer sieht mit großer Sorge, dass politische Debatten zunehmend emotionaler geführt werden und Respekt vor dem Menschen, der hinter der politischen Auffassung steht, vermissen lassen. Politische Auseinandersetzung ist ein hohes Gut. In diesem Sinne gilt es, den politischen Gegner wertzuschätzen.

Meinungsvielfalt und Demokratie II

Die Elternkammer hat auf ihrer Sitzung am 26. März die Ereignisse rund um die Ida Ehre Schule intensiv diskutiert. Im Verlauf der Debatte wurde deutlich, dass der Elternkammer Informationen fehlen, um einen sachlich fundierten und ausgewogenen Beschluss fassen zu können. Damit dies auf ihrer nächsten Sitzung geschehen kann, hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die folgende Fragen untersuchen möge:

  • Welche Handlungen haben sich an der Stadtteilschule zugetragen?
  • Wie hat die BSB reagiert und war diese Reaktion angemessen?
  • Welche Rolle spielt die Berichterstattung durch die Medien?
  • Sind die vor der Benutzung von „Neutrale Schule Hamburg“ empfohlenen Wege, nämlich direkte Gespräche mit Fachlehrkraft und/oder Schulleitung beschritten worden?
  • Gelangen persönliche Daten, die durch „Neutrale Schule Hamburg“ in Erfahrung gebracht werden, in den Umlauf, so dass dort genannte Personen Gefahr laufen, von anderen Personen verächtlich gemacht zu werden?

Die Elternkammer sieht mit großer Sorge, dass politische Debatten zunehmend emotionaler geführt werden und Respekt vor dem Menschen, der hinter der politischen Auffassung steht, vermissen lassen. Politische Auseinandersetzung ist ein hohes Gut. In diesem Sinne gilt es, den politischen Gegner wertzuschätzen.

Meinungsvielfalt und Demokratie in der Schule

Das 100-jährige Jubiläum der Revolution in Deutschland hin zur Demokratie, die dann aber nicht lange währte und ein jähes Ende fand, führt uns deutlich vor Augen, dass Demokratie weder vom Himmel fällt noch eine Selbstverständlichkeit ist.  Deshalb hat die Elternkammer auf ihrer letzten Plenumssitzung lebhaft darüber debattiert, was Schule tun kann, damit junge Menschen den Wert von Demokratie erkennen.

Insbesondere werden zwei Bereiche im kommenden Jahr auf unserer Tagesordnung stehen.

Zum einen werden wir uns fragen, wie Demokratie an den Schulen selbst gelebt wird: Wie sehr können sich Schüler, Lehrer und Eltern persönlich oder durch Arbeit in den schulischen Gremien einbringen und Schule gestalten? Herrscht ein Klima, in dem unterschiedliche Auffassungen gehört und Meinungsverschiedenheiten respektvoll erörtert und auch gelöst werden können? Positive Erfahrungen helfen, Demokratie zu verinnerlichen, und lassen keinen Bedarf nach radikalen Ausdrucksmöglichkeiten entstehen.

Zum anderen werden wir uns mit dem PGW- bzw. Politikunterricht beschäftigen. Politik und Demokratie sind in Deutschland miteinander eng verknüpft. Die Spielregeln für eine ausgewogene aber durchaus gewollt kontrovers angelegte politische Bildung legt der sogenannte Beutelsbacher Konsens fest. Kennen Schülerinnen und Schüler diese Spielregeln und ihre Hintergründe?  Welche Rolle spielt die Lehrkraft? Wie bilde ich eine eigene politische Meinung? Wie gehe ich als Demokrat mit anderen politischen Auffassungen um, die sich im Rahmen der Rechtsordnung befinden?

Die Elternkammer möchte mit dieser Themensetzung einerseits eine aktive Haltung junger Menschen zur Demokratie unterstützen. Außerdem wollen wir unsere Schulen und Lehrkräfte, denen Eltern vollstes Vertrauen entgegenbringen, dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten und Meinungsverschiedenheiten als demokratische Institution selbst und innerhalb der Schule zu bearbeiten.

HVV Ticket

Kinder kommen sicher zur Schule, wenn möglichst viele Autos stehen bleiben und die Kinder den Schulweg allein bewältigen. Neben sicheren Schulwegen, für die wir uns auch auf bezirklicher Ebene einsetzen, würde ein HVV-Ticket für Schülerinnen und Schüler dazu beitragen, den Anteil der Kinder zu erhöhen, die den Schulweg allein bewältigen.

Kostenloses Frühstück

Ein Frühstück verbessert die Konzentrationsfähigkeit, die Erinnerungsleistungen und  die Aufmerksamkeit. Doch gibt es an Hamburgs Schulen viele Kinder, die mit leerem Magen in der ersten Stunde sitzen. Deshalb unser Apell an die BSB für ein kostenloses Frühstück an Hamburgs Schulen zu sorgen. Das erhöht übrigens auch die Chancengerechtigkeit.

Kiss & Drop Zone II

Wir distanzieren uns von der Darstellung einiger Medien in Bezug auf Forderungen nach Parkraum vor Schulen.

In einigen Medien wird die Elternkammer Hamburg mit einer Forderung zitiert, die sie in dieser Form nicht aufgestellt hat.

Richtig ist, dass die Elternkammer es für überaus sinnvoll hält, wenn Kinder früh lernen, den Schulweg alleine zu bewältigen und selbstständig in die Schule gehen. Leider bleiben die diesbezüglichen Appelle von Elternvertretungen und Schulen häufig ungehört. Die Gründe dafür sind vielschichtig.

Die Elternkammer ist der Meinung, dass Familien, die tatsächlich darauf angewiesen sind, Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen, die Möglichkeit bekommen sollten, das sicher zu tun.

Werden die Kinder – wie es bei vielen Schulen der Fall ist – bis vor den Eingang gefahren, dann entstehen an diesen Stellen oft mehrere Probleme gleichzeitig. Dazu ist die Luftbelastung durch die Abgase ein Problem für die vielen kleinen Kinder, die gerade im Bereich vor dem Schuleingang die Leidtragenden sind.

Aus diesem Grund regt die Elternkammer Hamburg an, über separate „Kiss and Drop Zones“ zu diskutieren. Diese sollen in fußläufiger Entfernung von der Schule gelegen sein. Sie müssen sicher zu betreten und zu befahren sein und den Kindern ein ungefährliches Stück Schulweg ermöglichen.

Flexible Schuleingangsphase für Hamburgs Grundschulen?

Trotz vieler Fördermaßnahmen verfehlen 15% der Hamburger Schülerinnen und Schüler, die auf die weiterführenden Schulen wechseln, den sogenannten Mindeststandard. Das bedeutet, dass sie aller Voraussicht nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen können, um den Anforderungen des Ersten Schulabschlusses gewachsen zu sein.

Ein Kind, das ohne den Mindeststandard erreicht zu haben, auf die weiterführende Schule wechselt, wird vermutlich viel Förderung bedürfen, zumal die erhöhte Fachlichkeit das Problem noch verschärfen wird. Wer nicht richtig lesen kann, kann das auch nicht in Geschichte, PGW, Mathematik oder Religion. Weder für das Kind noch für die Schule eine einfache Aufgabe.

In vielen Bundesländern, bekommen folgerichtig Schülerinnen und Schüler individuell die Zeit, die sie brauchen, um sich den Zugang zum Lesen, Schreiben und Rechnen zu erschließen. Dies wird mit der sogenannten flexiblen Schuleingangsphase erreicht.

Unterrichtszeit für Unterricht nutzen – auch nach den Zeugniskonferenzen

Die Schule zu schwänzen zur Ferienverlängerung ist kein Kavaliersdelikt, das hat die BSB in ihrem heutigen Newsletter zu Recht betont. Allerdings stellt sich die Frage, was denn eigentlich geschwänzt wird. Denn in vielen Lerngruppen kann von „Schule“ im Sinne von Unterricht in den letzten vier Wochen vor den Ferien keine Rede sein.

Gesundheitsgefahr durch Stickstoffoxide?

Wie gut ist die Umgebungsluft von Hamburger Schulen? Einige Schulen liegen nahe an Straßen, die gesundheitsschädliche Messwerte an Stickstoffoxiden aufweisen.

Kiss & Drop Zone

An vielen Hamburger Schulen spielen sich jeden Morgen leider gefährliche Szenen ab. Oft aufgrund von Zeitdruck und auf ihrem Weg zur Arbeit bringen Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Dabei werden die Kinder häufig direkt am Eingang der Schule herausgelassen. Diese sogenannten Elterntaxis machen die Verkehrssituation unübersichtlich und es entstehen unmittelbar vor der Schule gefährliche Situationen für Schüler, Lehrer, Eltern und Anwohner. Manchmal führt das sogar zu Unfällen. Am besten sollten Kinder den Schulweg selbstständig zurücklegen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so ist es wesentlich sinnvoller, sein Kind nicht bis an die Eingangstür zu fahren. Lassen Sie ihr Kind in einem sicheren, gut erreichbaren Bereich in der Nähe der Schule, einer sogenannten Kiss & Drop Zone aussteigen. Dies ist nicht nur wesentlich ungefährlicher für alle, man gönnt seinem Kind auch noch ein kleines Stückchen Schulweg zu Fuß, vielleicht ja gemeinsam mit den Freunden?

Kiss & Drop Zone – Machen Sie mit!

Kollegiale Hospitationen

Die Elternkammer begrüßt die Aufnahme einer Regelung zu kollegialen Hospitationen zwischen Lehrkräften in das Hamburger Schulgesetz und fordert zugleich, dass den Schulen entsprechende Zeiten zur Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der Hospitationen sowie der Umsetzung des aus den Hospitationen Gelernten zur Verfügung gestellt werden.

20. Bertini-Preis für junge Menschen mit Zivilcourage

Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, dem 27. Januar 2018, wurde der 20. und mit 10.000 Euro dotierte Bertini-Preis im Ernst-Deutsch-Theater an fünf Schülerinitiativen vergeben. Mit diesem Preis werden Projekte von Schülerinnen und Schülern ausgezeichnet, mit denen sie Engagement beweisen und sichtbar machen,  was manchmal droht in Vergessenheit zu geraten.

Pressemitteilung: Elternkammer wählt viel Erfahrung in den neuen Vorstand

Die Elternkammer Hamburg hat in ihrer Sitzung vom 23. Januar 2018 turnusmäßig den Vorstand für das Jahr 2018 gewählt. Langjährigen Beobachtern der Kammer wird auffallen, dass dies der Vorstand mit den meisten „ehemaligen Vorsitzenden“ ist und somit auf außerordentlich viel Expertise zurückgreifen kann.

Als Vorsitzende wählte die Kammer einstimmig Antje Müller (Marion Dönhoff Gymnasium), die zuvor das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden bekleidet hatte. Als ihre Stellvertretung wurde Gerrit Petrich (Gymnasium Süderelbe) in den Vorstand gewählt. Gerrit Petrich war bereits 2014 Vorsitzender der Elternkammer. Als Mitglieder des Vorstandes klar bestätigt wurden der bisherige Vorsitzende Marc Keynejad (Gymnasium Rissen), die Vorsitzende von 2015 Claudia Wackendorff (Helmut-Schmidt-Gymnasium, Nelson-Mandela-Schule), Thomas Koester (Grundschule Redder, Carl-von-Ossietzky-Gymnasium) und Oliver Triquart (Gymnasium Corveystraße).

Pressemitteilung: Anstrengungen im Bildungsbereich müssen intensiviert werden

Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Zahl der Kinder, die trotz schwieriger sozialer Umstände solide Leistungen in der Schule erbringen, auf 32 Prozent gestiegen. Dies darf aus Sicht der Elternkammer Hamburg (EKH) aber kein Grund sein, sich auf den Erfolgen auszuruhen.

Gemäß OECD hätten hier vor allem mehr Ganztagsschulen, die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen, mehr frühkindliche Bildung und die stärkere Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund zu besseren Chancen für benachteiligte Schüler geführt. All dies sind Themen, in denen sich in Hamburg auch die Elternkammer intensiv eingebracht hat. Gerade im Ganztagsbereich, der seit flächendeckender Einführung in Hamburg von uns intensiv begleitet wurde, konnten einige Verbesserungen durchgesetzt werden.

Muttersprachlicher Unterricht

Muttersprachlicher Unterricht

Kinder mit Migrationshintergrund sollen aus Sicht der Elternkammer in gebundenen Ganztagsschulen einfachen Zugang zu Unterricht in ihrer Muttersprache bekommen.

Dieses mag zunächst vielleicht seltsam anmuten, wird doch von Migrantinnen und Migranten zu Recht gefordert, sich in die hiesigen Gegebenheiten in kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht einzugliedern. Dazu ist die Beherrschung der deutschen Sprache sicherlich eine wichtige Kompetenz.

Aber: Es nehmen viele Kinder mit Migrationshintergrund am gebundenen Ganztag teil. Sie halten sich aus diesem Grund die meiste Zeit des Tages außerhalb der Familie auf. Dies erschwert den Familien die Vermittlung der ethnischen Identität und das Erlernen und Fortbilden der eigenen Muttersprache. Für die gesunde Entwicklung eines jungen Menschen sind die Gespräche mit der Familie von großer Bedeutung. Wie soll das anders als in der Muttersprache geschehen?

Mehr Kulturmittler

Schulen haben die Möglichkeit, Kulturmittler als Honorarkräfte für die Mitarbeit in Flüchtlingsklassen zu beschäftigen. Kulturmittler tragen dazu bei, Sprachbarrieren zu überwinden und sind durch ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen befähigt, bei sozio-kulturell bedingten Verständigungsschwierigkeiten nicht nur zu übersetzen, sondern auch Informationen zu vermitteln und unterstützen die Arbeit der Fachkräfte. Das derzeitige Antragsverfahren für ist für Schulen zu unflexibel. Außerdem stehen zu wenig Mittel für diese wichtige Tätigkeit zur Verfügung. Die Elternkammer fordert die BSB auf, den Schulen den Zugang zu Kulturmittlern zu erlcichtern.

Wohin nach der Grundschule?

Eine wichtige Frage, mit der sich viele Familien beschäftigen. Ist es doch ein großer Schritt und man möchte unbedingt alles richtig machen.

Aber: Ist ein kurzer Schulweg wichtiger als das Profil der Schule? Die besten Freunde wollen zu der Schule, die ich eigentlich nicht so gut für mein Kind finde. Welche Schule arbeitet erfolgreich inklusiv?  Mein Kind soll Abitur machen – kann es das besser auf dem Gymnasium oder auf der Stadtteilschule? Bekomme ich an einer beliebten Schule überhaupt einen Platz?

"Ich hab morgen erst zur dritten!" - Fällt zuviel aus?

Die Vertretungsstatistik, die die BSB vorlegen kann, sieht gut aus. Weniger als 1% des in Hamburg nach Plan zu erteilenden Unterrichts fiel nach den Angaben, die die Schulen regelmäßig an die Behörde melden müssen, im ersten Halbjahr 2016/176 aus.

Woran liegt es also, dass bei den Eltern trotzdem häufig der Eindruck entsteht, dass zuviel Unterricht ausfällt?

Hier loht sich ein detaillierterer Blick in die Vertretungsstatistiken. Es wurden nämlich nur 87% der zu unterrichtenden Stunden nach Plan erteilt. Das bedeutet, bei einer Woche mit 34 Schulstunden fanden knapp 30 Unterrichtsstunden so wie vorgesehen statt. Vier Wochenstuden wurden im Schnitt zwar unterrichtet, aber eben nicht “nach Plan”.